Prüfung eines Unternehmensvertrags

  • Hallo zusammen,

    ich habe die Anmeldung eines Unternehmensvertrags zwischen zwei GmbHs vorliegen. Nun muss mir ja auch der Zustimmungsbeschluss der herrschenden GmbH eingereicht werden. Den habe ich auch, allerdings sitzt die herrschende GmbH nicht am hiesigen Registergericht. Muss ich jetzt prüfen, ob die Unterzeichnenden tatsächlich Gesellschafter der herrschenden GmbH sind? Unter http://www.handelsregister.de ist leider keine elektronische Gesellschafterliste für die herrschende GmbH hinterlegt.

    Danke für Eure Hilfe!

  • Das ist wohl eine Gewissensfrage. Grundsätzlich kannst Du erst mal von der Richtigkeit des Beschlusses ausgehen. Hast Du aber (leise) Zweifel dann lass Dir von dem anderen Registergericht doch eine aktuelle Gesellschafterliste übersenden. Wenn es eilt, dann eben per Fax.

    Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten! (Oscar Wilde)

  • Wenn der Beschluss nicht angefochten oder nichtig ist, dann ist er wirksam. Ein fehlender/falscher Gesellschafter ist lediglich ein Anfechtungsgrund. Daher ist der Beschluss selbst dann wirksam, wenn ein falscher Gesellschafter zugestimmt hat bzw. die Zustimmung eines Gesellschafters fehlt.

  • @Alfred: Ganz so einfach ist es leider nicht, da hier (wie so oft) die einzige Gesellschafterin (eine VVaG) unter Verzicht auf Formen und Fristen aufgetreten ist. Sollte es hier einen Mangel geben, wäre der ganze Beschluss also nichtig. Ich werde nochmal mit meinem Gewissen sprechen, was ich tue

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