Guthaben aus Finanzierung freigegebener Pkw zur Masse?

  • Hallo,

    ich brauche mal eure Hilfe bei folgendem Sachverhalt:

    Treuhänder hatte während des Insolvenzverfahrens den finanzierten Pkw des Schuldners freigegeben. Der Schuldner hat aus seinem unpfändbaren Einkommen den Finanzierungsvertrag weiter bedient. Nunmehr sind wir in der Wohlverhaltensphase und es ergibt sich aus dem Finanzierungsvertrag eine Überzahlung zugunsten des Schuldners. Der Treuhänder will dieses Guthaben im Wege der Nachtragsverteilung zur Masse ziehen (bzw. er hat's schon getan).
    Mein Bauchgefühl sagt mir irgendwie, dass das nicht richtig sein kann, aber so einfach wie bei einem freigegebenen Grundstück und späterem Übererlös läßt sich das für mich nicht begründen, da die Überzahlung der Finanzierung doch kein Surrogat für den Pkw darstellt.:confused:

    Schon mal Danke für eure Meinungen.

  • Dann ist das ja wie ein "Sparbuch" zu sehen, bei welchem in der WVP eingezahlt worden ist. Da passt § 203 I InsO nicht drauf.

    Wenn § 203 I InsO nicht passt, geht zwar auch Abs. III nicht. Gleichwohl könnte man über die Überlassung an den Schuldner nachdenken, oder der TH rückt es so raus.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

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