Gerichtsvollzieher als Künstler (Fotograf) bei der Räumung - Mietrechtsänderungsgeset

  • http://www.bmj.de/SharedDocs/Dow…publicationFile

    Nach dem Referentenentwurf aus dem BMJ zum Mietrechtsänderungsgesetz soll u. a. die Berliner Räumung geregelt werden. Der Gerichtsvollzieher soll zu Beweiszwecken digitale oder analoge Fotos von den Gegenständen in der Schuldnerwohnung machen. Die Fotos soll er archivieren, damit er in den Schadensersatzprozessen der Räumungsschuldner gegen die Gläubiger als Zeuge zur Verfügung steht und die Fotos erläutert, ob der umstrittene Gegenstand in der Wohnung war und wenn ja, in welchen Zustand (z. B. betriebsbereit, defekt u. a. m.).

  • Ferner muss (bei Klage aufgrund Zahlungsverzuges) der Schuldner den geschuldeten Betrag hinterlegen. Tut er das nicht, ist Räumung aufgrund einstweiliger Anordnung möglich.

    Soll Mietnomadentum vorbeugen.

    * Was schert´s die Eiche, wenn das Schwein sich an ihr reibt! *

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!