http://www.bmj.de/SharedDocs/Dow…publicationFile
Nach dem Referentenentwurf aus dem BMJ zum Mietrechtsänderungsgesetz soll u. a. die Berliner Räumung geregelt werden. Der Gerichtsvollzieher soll zu Beweiszwecken digitale oder analoge Fotos von den Gegenständen in der Schuldnerwohnung machen. Die Fotos soll er archivieren, damit er in den Schadensersatzprozessen der Räumungsschuldner gegen die Gläubiger als Zeuge zur Verfügung steht und die Fotos erläutert, ob der umstrittene Gegenstand in der Wohnung war und wenn ja, in welchen Zustand (z. B. betriebsbereit, defekt u. a. m.).