Unterhaltsberechtigung, an die nicht bezahlt wird

  • Wir stellen hier immer schön brav - direkt zu Verfahrensbeginn - die Anträge nach § 850c IV ZPO (eigenes Einkommen Unterhaltspflicht), 850e Nr. 2 ZPO (Zusammenrechnung). Das klappt prima.

    Aber: Wie ist denn das eigentlich mit dem dauernd auftretenden Fall, dass ein Schuldner zwar unterhaltsberechtigte Personen hat, diesen aber nix zahlt. Nach § 850c S. 2 muss ja Unterhalt 'gewährt' werden, zahlt man also nix, wird die Unterhaltspflicht auch nicht berücksichtigt. Meine Frage:

    Gibt es auch für diesen Fall eine Antragsmöglichkeit ans InsGericht mit dem Inhalt, dass festgestellt wird, dass Person x nicht berücksichtigt wird, da keine Zahlungen geleistet werden?

    Grüße

  • Wir stellen hier immer schön brav - direkt zu Verfahrensbeginn - die Anträge nach § 850c IV ZPO (eigenes Einkommen Unterhaltspflicht), 850e Nr. 2 ZPO (Zusammenrechnung). Das klappt prima.

    Aber: Wie ist denn das eigentlich mit dem dauernd auftretenden Fall, dass ein Schuldner zwar unterhaltsberechtigte Personen hat, diesen aber nix zahlt. Nach § 850c S. 2 muss ja Unterhalt 'gewährt' werden, zahlt man also nix, wird die Unterhaltspflicht auch nicht berücksichtigt. Meine Frage:

    Gibt es auch für diesen Fall eine Antragsmöglichkeit ans InsGericht mit dem Inhalt, dass festgestellt wird, dass Person x nicht berücksichtigt wird, da keine Zahlungen geleistet werden?

    Grüße

    Arbeitgeber darauf hinweisen, dass der AN die Unterhaltspflichten nicht erfüllt und gleichzeitig darauf hinweisen, dass die Person(en) deshalb nicht berücksichtigt werden dürfen (wenn der AN keine Nachweise über die tatsächliche Zahlungen vorlegt).

    Wenn das nicht hilft, wie Rainer!

  • Ich klink' mich hier mal ein...

    Gesetzt den Fall, ein nicht sonderlich mitwirkungseifriger Schuldner hat mir - im eröffneten Insolvenzverfahren - verschwiegen, daß er seit 11/2010 ein neues Arbeitsverhältnis hat, übermittelt jetzt nach x Mahnungen und Drohungen kommentarlos einen Stapel Gehaltsabrechnungen, wobei sich aus dem ausgewiesenen Netto ein (geringer, aber immerhin) pfändbarer Betrag ergibt; ich weiß ferner, daß der Schuldner wohl drei minderjährige Kinder hat, bin mir aber ziemlich sicher, daß er tatsächlich keinen Unterhalt leistet - was tun?
    Der Arbeitgeber wird jetzt angeschrieben, u.a. mit dem Hinweis, daß Unterhaltspflichten nur zu berücksichtigen sind, wenn Schuldner Unterhalt tatsächlich leistet. Mal sehen, was da kommt. Wegen der ganzen Monate seit 11/2010 dürfte der AG raus sein, weil er (offiziell, ich hege die starke Vermutung, daß es sich um einen Spezl des Schuldners handelt) vom Verfahren nichts wußte. Hat der Schuldner die pfändbaren Beträge (die sich ergeben, wenn er nicht nachweist, daß er Unterhalt gezahlt hat) nachträglich an die Masse abzuführen?

  • ...Der Arbeitgeber wird jetzt angeschrieben, u.a. mit dem Hinweis, daß Unterhaltspflichten nur zu berücksichtigen sind, wenn Schuldner Unterhalt tatsächlich leistet. Mal sehen, was da kommt. Wegen der ganzen Monate seit 11/2010 dürfte der AG raus sein, weil er (offiziell, ich hege die starke Vermutung, daß es sich um einen Spezl des Schuldners handelt) vom Verfahren nichts wußte. Hat der Schuldner die pfändbaren Beträge (die sich ergeben, wenn er nicht nachweist, daß er Unterhalt gezahlt hat) nachträglich an die Masse abzuführen?

    Im Bezug auf den Arbeitgeber geht mir das ein bisschen weit. M.E. ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, nachzuprüfen, ob tatsächlich Unterhalt geleistet wird. Ohne Gerichtsbeschluss dürfte der Arbeitgeber nur in der Bütt sein, wenn der Schuldner ihm gegenüber erklärt, dass er keinen Unterhalt leistet.Vor allem mit Kindern dürfte das mit der Nichtberücksichtigung schwerlich was werden, denn es reicht ja z.B. schon Naturalunterhalt bzw. mit einem Euro wäre die Unterhaltspflicht zu berücksichtigen...Naja, vielleicht schleppt der Schuldner ja dann die Kinder beim Insolvenzgericht an und die sagen, dass ihnen Papi gestern ein Eis gekauft hat...

  • ...Der Arbeitgeber wird jetzt angeschrieben, u.a. mit dem Hinweis, daß Unterhaltspflichten nur zu berücksichtigen sind, wenn Schuldner Unterhalt tatsächlich leistet. Mal sehen, was da kommt. Wegen der ganzen Monate seit 11/2010 dürfte der AG raus sein, weil er (offiziell, ich hege die starke Vermutung, daß es sich um einen Spezl des Schuldners handelt) vom Verfahren nichts wußte. Hat der Schuldner die pfändbaren Beträge (die sich ergeben, wenn er nicht nachweist, daß er Unterhalt gezahlt hat) nachträglich an die Masse abzuführen?

    Im Bezug auf den Arbeitgeber geht mir das ein bisschen weit. M.E. ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, nachzuprüfen, ob tatsächlich Unterhalt geleistet wird. Ohne Gerichtsbeschluss dürfte der Arbeitgeber nur in der Bütt sein, wenn der Schuldner ihm gegenüber erklärt, dass er keinen Unterhalt leistet.Vor allem mit Kindern dürfte das mit der Nichtberücksichtigung schwerlich was werden, denn es reicht ja z.B. schon Naturalunterhalt bzw. mit einem Euro wäre die Unterhaltspflicht zu berücksichtigen...Naja, vielleicht schleppt der Schuldner ja dann die Kinder beim Insolvenzgericht an und die sagen, dass ihnen Papi gestern ein Eis gekauft hat...

    Natürlich überprüfe ich die Unterhaltszahlungen nicht, wenn die Kinder in seinem Haushalt leben. Auch bei minderjährigen Kindern oder Kindern in Schul- oder Berufsausbildung oder Studium prüfe ich das nicht, weil ich unterstelle, dass Unterhalt gezahlt wird und wenn der nicht mehr gezahlt würde, könnten diese Personen pfänden.

    Aber!!!!

    Wenn ich von einem Gläubiger darauf hingewiesen werde, dass der Schuldner keinen Unterhalt zahlt, fordere ich ihn auf, mir die Zahlungen (zumindest für den oder die letzten (z.B. 3) Moante nachzuweisen. Kann er das nicht, oder tut er das nicht, muss ich davon ausgehen, dass er keinen Unterhalt zahlt und somit liegen die Voraussetzungen für die Berücksichtigung nach § 850c Abs. 1 Satz 2 ZPO nicht vor und die Personen sind raus aus der Berücksichtigung.


  • ...

    Aber!!!!

    Wenn ich von einem Gläubiger darauf hingewiesen werde, dass der Schuldner keinen Unterhalt zahlt, fordere ich ihn auf, mir die Zahlungen (zumindest für den oder die letzten (z.B. 3) Moante nachzuweisen. Kann er das nicht, oder tut er das nicht, muss ich davon ausgehen, dass er keinen Unterhalt zahlt und somit liegen die Voraussetzungen für die Berücksichtigung nach § 850c Abs. 1 Satz 2 ZPO nicht vor und die Personen sind raus aus der Berücksichtigung.

    Es liegt mir natürlich fern, mich in die Belange der Drittschuldner einzumischen und ich freue mich ja, wenn es ohne Einschaltung des Gerichts läuft. Aber was, wenn der Schuldner zum Arbeitgeber sagt: "Geht Dich nichts an...". Wenn man dann weniger an den Schuldner auszahlt, würde mich interessieren, ob das nicht böse für den Arbeitgeber ausgehen könnte, wenn der Arbeitgeber mehr an den Gläubiger zahlt und der Schuldner die Differenz vom Arbeitgeber einklagt. (Wenns schon Entscheidungen gibt, die das für rechtens erachten, nehme ich natürlich alles zurück und behaupte das Gegenteil...:D).
    Und wenn der Schuldner Barzahlung behauptet oder, dass sich die Kinder ab und an bei ihm aufhalten?

  • Es liegt mir natürlich fern, mich in die Belange der Drittschuldner einzumischen und ich freue mich ja, wenn es ohne Einschaltung des Gerichts läuft. Aber was, wenn der Schuldner zum Arbeitgeber sagt: "Geht Dich nichts an...". Wenn man dann weniger an den Schuldner auszahlt, würde mich interessieren, ob das nicht böse für den Arbeitgeber ausgehen könnte, wenn der Arbeitgeber mehr an den Gläubiger zahlt und der Schuldner die Differenz vom Arbeitgeber einklagt. (Wenns schon Entscheidungen gibt, die das für rechtens erachten, nehme ich natürlich alles zurück und behaupte das Gegenteil...:D).
    Und wenn der Schuldner Barzahlung behauptet oder, dass sich die Kinder ab und an bei ihm aufhalten?

    Ich habe damit kein Problem und wenn es ein Klientel geben würde, die das zu mir sagen könnten oder würden oder von denen ich das erwarten könnte, wären es Lehrer oder pensionierte Lehrer. Aber auch da ist soetwas noch nicht vorgekommen.

    Man kann keine überspannten Anforderungen an den Drittschuldner diesbezüglich stellen, aber Voraussetzung ist halt eben ma, dass unterhaltsberchtigte Personen nur dann berücksichtigt werden dürften, wenn auch tatsächlich Unterhalt gezahlt wird.

    Grundsätzlich ist es mir egal ob was gezahlt wird, aber wenn einer behauptet, dass nichts gezahlt wird, dann kann und darf es mir nicht mehr egal sein und ich muss zumindest nachfragen und, wenn die Personen nicht mit ihm in einem Haushalt leben, fordere ich auch einen Nachweis an.

    Von einem anderen Bundesland ist mir bekannt, dass ein Treuhänder von dem Drittschuldner verlangen wollte, dass der monatlich überprüft, ob der Unterhalt für ein studierendes Kind tatsächlich gezahlt wird. Ich konnte allerdings nicht raus bekommen, ob der evtl. unter Drogen gestanden hatte :cool:

    Ich hatte auch schon einen Fall, in dem die Ex behauptet hat, dass der Ex seinem volljährigen Sohn im Studium keinen Unterhalt leistet. Ich habe Nachweise über die tatsächliche Zahlung angefordert und siehe da, der Schuldner weist mir nach, dass er den Unterhalt für seinen volljährigen Sohn doch tatsächlich an die Ex gezahlt hat. Das habe ich ihr dann mitgeteilt und um Stellungnahme gebeten - Es kam nichts mehr. Es gibt nichts was es nicht gibt.

  • nun, die Drittschuldner überfordern bringt nix. Wenn der Schuldner keinen Unterhalt zahlt Beschluss - wie Rainer - (mach ich von Amts wegen, bin ja das Insolvenzgericht und nicht auf Anträge oder Anregungen angewiesen).

    Bei reinen Zahlvätern (sorry, jungs, zahlmütter sind mir in praxi bisher nicht begegnet) achte ich auch darauf, wieviel sie zahlen (darf ich zwar nach der ganzen verfassungswidrigen Rspr. des BGH nicht mehr = ja, er zahlt 1 Euro, damit leistet er.... äh, interessiert mich nicht, dieses Zeugs !).

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

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