Es wurden mehrere Forderungen aus vbuH angemeldet. Aus dem Schlussbericht ergibt sich, dass der Schuldner aus seinem unpfändbarem Einkommen monatliche Beträge an den TH gezahlt hat, damit dieser diese Beträge an die Gläubiger der vbuH auszahlt. Es handelt sich hierbei um ca. 8.000,-- Euro.
Der Verwalter nimmt nun auch diesen Betrag als Berechnungsgrundlage für die Vergütung her und beantragt auch wegen der Verteilung des Betrages an die Gläubiger eine Erhöhung der Vergütung.
Hierbei handelt es sich doch um ein Privatvergnügen des TH, oder?