Freiwillige Leistungen = Insolvenzmasse = Berechnungsgrundlage für Vergütung?

  • Es wurden mehrere Forderungen aus vbuH angemeldet. Aus dem Schlussbericht ergibt sich, dass der Schuldner aus seinem unpfändbarem Einkommen monatliche Beträge an den TH gezahlt hat, damit dieser diese Beträge an die Gläubiger der vbuH auszahlt. Es handelt sich hierbei um ca. 8.000,-- Euro.

    Der Verwalter nimmt nun auch diesen Betrag als Berechnungsgrundlage für die Vergütung her und beantragt auch wegen der Verteilung des Betrages an die Gläubiger eine Erhöhung der Vergütung.

    Hierbei handelt es sich doch um ein Privatvergnügen des TH, oder?

  • Wenn die Beträge zweckgebunden an die Auszahlung an vubH-Gläubiger gezahlt wurden, dann wohl in der Tat keine Masse, vgl. auch § 1 Abs. 2 Nr. 5 InsVV

  • yepp; wenn diese Zahlungen zweckgebunden waren, interessiert dies das Insolvenzgericht Null ! Der Treuhänder hat garnicht diese Aufgabe staatlich überantwortet erhalten. Dinge, die der Treuhänder jenseits seines Aufgabengebietes wahrnimmt (für den Schuldner mal einkaufen gehen oder so :D ) finden keine Entsprechung in dem staatlichen Auftrag und damit auch nicht in der InsVV.....

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

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