Folgendes Problem bzw. Frage:
Ein Verein wurde am 11.07.1997 im Vereinsregister gelöscht. Dem ganzen vorausgegangen war eine Liquidation, die am 11.07.1997 beendet wurde; sodann wurde - wie bereits gesagt - der Verein gelöscht. Eine Vermögensübertragung o. ä. auf einen Rechtsnachfolger hat nicht stattgefunden.
Wir sind als Notarbüro beauftragt worden, für diesen gelöschten Verein eine Löschungsbewilligung zu erteilen, da zu Gunsten dieses Vereins ein Tilgungsdarlehen im Grundbuch eingetragen ist.
Wer kann nun die Löschungsbewilligung erteilen?
Liebe Grüße
Kordu