Guten Tag, erstmal! Ich habe ein Problem.
Mein Auftraggeber hat, um die Zwangsversteigerung eines Grundstücks, abzuwenden, die Verbindlichkeiten der betreibenden
Bank aus dem eingetragenen Grundpfandrecht, abgelöst. Das Zwangsversteigerungsverfahren ist beendet.
Das Grundstück gehört der Tochter meines Auftraggebers sowie deren geschiedenen Ehemann, der in Amerika lebt.
Ich habe den geschiedenen Ehemann darauf hingewiesen, dass er für die der Grundschuld zugrundeliegende Forderung mit
seiner geschiedenen Ehefrau gesamtschuldnerisch haftet und ihn zur Zahlung aufgefordert.
Der verweist mich nun auf § 1193 BGB. Kann das denn richtig sein?
Ich gehe davon aus, dass die betreibende Bank die Forderung aus der Grundschuld vor Einleitung des Zwangsversteigerungsverfahrens
bereits gekündigt und nicht so ohne weiteres die Zwangsversteigerung beantragt hat. Muss mein Auftraggeber jetzt wirklich - ohne
dass er einen Vertrag mit dem Schuldner hat - erneut kündigen?
Ich habe bis jetzt noch nichts in den Kommentierungen gefunden. Kann mir jemand helfen und/oder einen Tipp geben?