zu spät beworben??

  • Hallo alle zusammen..

    ich hab mich erst vor einer woche in düsseldorf, köln und hamm beworben. jetzt hab ich schon des öfteren gelesen, dass bereits mehrere Auswahlverfahren gelaufen sind. Gibt es schon Bewerber, die Zusagen für das Studium erhalten haben und bestehen noch reele chancen, doch noch ins auswahlverfahren zu kommen?

    Das is wohl meine letzte Chance in NRW ein Studiumplatz zu bekommen, da die Altersgrenze bei 27 liegt. Oder wurden schon mal Ausnahmen trotz Altersbegrenzung gemacht?

    LG Sheba

  • Hey Sheba!

    Da man sich ja bis Ende des Jahres bewerben kann (zumindest in Hamm) denke ich nicht, dass du zu spät bist!
    Es sind schon vier Vorstellungstermine in Hamm gewesen..
    Leider weiß ich nicht ganz genau wie viele Leute bis her genommen wurden.. also ich bin definitiv dabei! Von den anderen, von den ich weiß, sind bis jetzt alle auf der Warteliste, weil das BEwerbungsverfahren eben noch nicht abgeschlossen ist!

    Denke aber nicht, dass es Ausnahmen gibt wegen dem Alter! Das hat was mit dem Beamtenstatus zu tun und so.. von daher!

  • Ausnahmen bei der Altersgrenze von 27 gibt es soweit ich weiß nur für Behinderte. Also Leute mit 50% Behinderung oder über 30% mit Eingliederungsschein.

  • Hallo...

    ... und für Aufstiegsbeamten, ich glaube auch noch für Bedienstete des ö.D. Außerdem wenn man Zeiten der Familienpflege nachweisen kann. Worauf man aber achten sollte ist, dass sich das Höchstalter auf den Tag der Einstellung (Hessen 01.09.) bezieht.
    Andere Länder haben aber höhere Einstiegsalter. Ich finde das 27. Lebensjahr in NRW ein bisschen niedrig angesetzt. V.a. wenn man bedenkt, dass Ältere bei der Rechtspflege auf Grund der Verantwortung, die der Beruf mit sich bringt, auch gerne gesehen werden.

    LG Andi

  • Hallo...

    ... und für Aufstiegsbeamten, ich glaube auch noch für Bedienstete des ö.D. Außerdem wenn man Zeiten der Familienpflege nachweisen kann. LG Andi

    Ist zwar etwas alt der Thread, aber ich kram ihn jetzt mal raus, weil mich das auch betrifft.
    Ich bin seit einem Jahr eingetragene Pflegeperson für meine Mutter. Heißt das jetzt, dass ich das Jahr auf das Höchstalter drauf rechnen kann? Das wäre nämlich super, weil ich mich dann für Köln auch noch nächstes Jahr bewerben könnte. Weiß da jemand genaueres zu? Wäre über Hilfe dankbar.

  • Warum ist das überhaupt so unterschiedlich bei der Altersgrenze? In NRW bis 27, in Niedersachsen bis zum 40. Lebensjahr. Okay, mag ja Ländersache sein (so wie Schulangelegenheiten oder Kulturhoheit) aber die Gründe würden mich schon interessieren. Wo kann ich etwas darüber erfahren (hab schon im Netz gesucht, aber natürlich nichts gefunden). Und: verstößt das nicht gegen irgendein Antidiskriminierungsgesetz im Arbeitsrecht? Wegen allem möglichen Kram (Rasse, Geschlecht, Herkunft etc.) darf man nicht diskriminiert werden - aber wegen dem Alter....????

  • Der Hauptgrund für das Einstellungshöchstalter dürfte fiskalischer (in der Privatwirtschaft würde man sagen: betriebswirtschaftlicher) Natur sein.

    Man darf nicht vergessen, dass die Rechtspflegerausbildung 3 Jahre dauert. In dieser Zeit bezieht der Anwärter ein nicht ganz unerhebliches Einkommen, was in den Zeiten der Studiengebühren schon bemerkenswert ist.

    Während der Ausbildung leistet der Anwärter im wesentlichen keinerlei produktive Arbeit. Das ist z. B. bei einem Azubi in der Industrie anders, der kann sich nach einiger Zeit schon nützlich machen. Hinzu kommen die Kosten für die Fachhochschulen.

    Der Anwärter steht nach der Ausbildung für x Jahre Dienstzeit zur Verfügung. Je kleiner x wird, desto eher muss ein neuer Anwärter eingestellt werden. Weniger umständlich ausgedrückt (;)): Je jünger der Beamte fertig ausgebildet ist, desto länger steht er zur Verfügung.

    Schließlich gibt es evtl. noch eine weitere Erwägung: Anwärter, bei denen sich das Rechtspflegerstudium unmittelbar an die Schulzeit anschließt, tun sich im Schnitt sicher leichter beim Lernen als ältere Bewerber.

    Andererseits ist der Gedanke, dass Altersgrenzen bei der Einstellung eine Form der Diskriminierung darstellen, nicht ganz von der Hand zu weisen. Konsequenterweise müsste sich ein älterer Bewerber, der unter Hinweis auf das Einstellungshöchstalter abgewiesen wurde, dagegen gerichtlich zur Wehr setzen. Ich könnte mir allerdings gut vorstellen, dass es dazu schon Rechtssprechung gibt, denn Altersgrenzen gibt es nicht erst seit gestern.

  • Ich bin seit einem Jahr eingetragene Pflegeperson für meine Mutter. Heißt das jetzt, dass ich das Jahr auf das Höchstalter drauf rechnen kann? Das wäre nämlich super, weil ich mich dann für Köln auch noch nächstes Jahr bewerben könnte. Weiß da jemand genaueres zu? Wäre über Hilfe dankbar.

    Ich habe hiermit keinerlei Erfahrungen und würde Dir raten, dich bei dem OLG zu erkundigen, bei dem eine Einstellung in Betracht kommt. Ich könnte mir vorstellen, dass dort die Antwort auch nicht direkt auf der Zunge liegt ... :D


  • Andererseits ist der Gedanke, dass Altersgrenzen bei der Einstellung eine Form der Diskriminierung darstellen, nicht ganz von der Hand zu weisen. Konsequenterweise müsste sich ein älterer Bewerber, der unter Hinweis auf das Einstellungshöchstalter abgewiesen wurde, dagegen gerichtlich zur Wehr setzen.

    Besser nicht.

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