Ich habe mit einer Rechnungslegung gerade folgendes Problem.
Der Betroffene hat eine Riesterrente. In dieser waren bei der vorigen Abrechnung ca. 3.300 EUR.
Im letzten Abrechnungszeitaum hat die Berufsbetreuerin diese Versicherung in Höhe von 1.500 EUR mit einem Policendarlehn beliehen.
Meine Probleme sind nun:
1. müsste die Versicherung nicht eigentlich mit einem Sperrvermerk versehen werden?
2. wäre hier denn für diese Beleihung nicht eine Genehmigung nach § 1812 BGB erforderlich? Ich habe natürlich auch § 1813 Abs. 1 Nr. 2 im Blick, aber der Gesamtanspruch ist ja höher als 3000,00 EUR. Oder ist das ein Fall des § 1822 Nr. 8 BGB?