Hallo!
Ich habe hier eine Akte von meinem Vorgänger im Amt auf dem Tisch. Er hat vor der Wertfestsetzung nur den Schuldner und den betreibenden Gläubiger angehört. Die aus dem Grundbuch ersichtlichen Beteiligten hat er nicht angehört. Der Wertfestsetzungsbeschluss wurde dann jedoch mit der Terminsbestimmung an alle Beteiligten zugestellt.
Der Wertfestsetzungsbeschluss wurde also unter Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs erlassen. Aber es hat sich auch keiner der Beteiligten gegen den Beschluss beschwert. Ist der Beschluss jetzt trotzdem rechtskräftig? Oder muss ich im Termin (morgen) nochmal einen Beschluss verkünden?
Mir liegt weiterhin ein Schreiben von einem Unbeteiligten an den Gutachter vor. Der Unbeteiligte schreibt, dass ein Teil des Grundstücks (ein Flurstück) Teil eines Landschaftssschutzgebietes ist und die Bebauung u. a. verbietet. Der Gutachter hat in dem Gutachten dieses Flurstück mit Gartenlandfläche bezeichnet und einen Bodenwert von 12,- €/m² angenommen. Muss ich dieses Schreiben beachten?