Hallo Leute, kann mir vielleicht irgendjemand von Euch weiterhelfen, ich in Insolvenzen nicht so firm. Während eines bereits eröffeneten Insolvenzverfahrens ist sowohl Mahnbescheid als auch Vollstreckungsbescheid vom Mahngericht erlassen und dem Schuldner zugestellt worden, Einspruch ist nicht eingelegt worden. Da ja aber im Insolvenzverfahren der Insolvenzverwalter Partei kraft Amtes ist und eine nicht titulierte Forderung hätte zur Insolvenztabelle angemeldet werden müssen, stelle ich mir die Frage, was mit dem existenten Vollstreckungsbescheid passiert. Ist er jetzt nichtig?
Erlassener Vollstreckungsbescheid während des Insolvenzverfahrens
-
-
-
Soweit Kollegin Gegs "da" auf § 240 ZPO abstellt, darf ich darauf hinweisen, daß § 240 ZPO den Fall, daß eine Klage erst nach Eröffnung erhoben wird, nicht regelt, IX ZB 232/08. Die Zustellung an den Schuldner ist wirksam, BGH aaO (aA Zöller vor 688 Rn 16). Die Klage (das Mahnverfahren) war aber unzulässig. Macht der Schuldner die Unzulässigkeit nicht geltend, wird ein Urteil/VB mE rechtskräftig. Frage ist, was der Gläubiger davon hat.
-
einen Vollstreckungstitel
Legt er diesen auch in der Prüfungsverhandlung vor, wäre die Verfolgungslast eines etwaigen Widerspruchs beim Widersprechenden.....
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!