Dolmetscher

  • Hallo!

    Zu diesem Thema habe ich lediglich ein Thread aus dem Jahr 2007 gefunden, der mir nicht wirklich weiter geholfen hat.

    Ich habe hier einen Antrag auf Einberufung eines gerichtlichen Anhörungstermins (Abnahme e.V.) vorliegen. Der Schuldner spricht nur Farsi. Im Antrag hat der IV (IN Verfahren) direkt ausgeführt, dass die Hinzuziehung eines Dolmetschers notwendig sein wird. Daher denke ich, dass ich nicht wirklich darum herumkommen würde.

    Wie würdet Ihr das angehen? Die Ladung mit Beschluss auf Deutsch, da der Schuldner verpflichtet ist, gerichtliche Post durch geeignete Personen übersetzen zu lassen?

    Denkt Ihr im Beschluss reicht der Zusatz: "Dem Schuldner wird der Dolmetscher XY beigeordnet"? Oder muss ich in der Beschlussfassung mehr ausführen? IM HRP habe ich nichts hierzu gefunden. Die InsO Kommentare (Frankfurter, Heidelberger) schweigen sich entweder hierzu aus, oder ich habe Tomaten auf den Augen.

    Viele Grüße!

    Andi

  • Hat er denn selbst den Antrag gestellt?

    Die Ladung auf Deutsch zusenden, da die Gerichtssprache Deutsch ist. Ich würde den Termin erst einmal ohne Dolmetscher durchziehen. Wenn man nicht zu einem gewünschten Ergebnis kommt, dann den Termin vertagen und dann einen Dolmetscher hinzuziehen. Beiordnen würde ich keine Dolmetscher.

  • klingt soweit gut. InsO Antrag = Fremdantrag. Eine Stundung liegt demnach nicht vor.

    Die Anregung zur bGlV kam vom GlV des InsO Antrags. Daher hatte ich mir überlegt, einen Vorschuss einzuholen, damit wir nicht auf den Kosten sitzen bleiben.

  • Ich hatte vorhin in einer Stelle gelesen, dass man die Gläubiger vorher anhören sollten, wenn man einen Dolmetscher beizieht, da diese ja die Kosten tragen müssen. Es war aber im Zusammenhang mit der Abgabe der eV vor dem GV.

    Schau aber später noch mal rein, da kommt bestimmt noch was, wenn die Damen und Herren ausgeschlafen haben. :teufel:

  • ich habe zwar nicht ausgeschlafen, kann jedoch die Entscheidung IX ZB 539/02 beisteuern.

    ...
    7. Einem Schuldner, der wegen Sprachschwierigkeiten nicht in der Lage ist, die ihm erteilten Auflagen zu erfüllen, hat das Insolvenzgericht einen Dolmetscher zur Verfügung zu stellen.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Ich muss mein (altes) Thema nochmal vorholen. Zur Vermeidung, dass die Staatskasse auf ihrer Kostenhaftung sitzen bleibt, habe ich einen Vorschuss angefordert. Dieser wurde nun von einem Gläubiger (:eek:) gezahlt. Also heißt es für mich: Beschluss fassen!

    Nun habe ich selten Anhörungstermine und eigentlich noch nie einen unter Hinzuziehung eines Dolmetschers gehabt.

    Wie würdet Ihr das formell angehen? Würdet Ihr den Dolmetscher vorher formell per Beschluss bestellen und dann zum Termin laden (d.h. als solchen in das Rubrum aufnehmen und ausführen: Als Dolmetscher geladen wird...?) oder würdet Ihr das anders angehen? In Winsolvenz konnte ich nichts brauchbares finden.

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