Hallo!
Zu diesem Thema habe ich lediglich ein Thread aus dem Jahr 2007 gefunden, der mir nicht wirklich weiter geholfen hat.
Ich habe hier einen Antrag auf Einberufung eines gerichtlichen Anhörungstermins (Abnahme e.V.) vorliegen. Der Schuldner spricht nur Farsi. Im Antrag hat der IV (IN Verfahren) direkt ausgeführt, dass die Hinzuziehung eines Dolmetschers notwendig sein wird. Daher denke ich, dass ich nicht wirklich darum herumkommen würde.
Wie würdet Ihr das angehen? Die Ladung mit Beschluss auf Deutsch, da der Schuldner verpflichtet ist, gerichtliche Post durch geeignete Personen übersetzen zu lassen?
Denkt Ihr im Beschluss reicht der Zusatz: "Dem Schuldner wird der Dolmetscher XY beigeordnet"? Oder muss ich in der Beschlussfassung mehr ausführen? IM HRP habe ich nichts hierzu gefunden. Die InsO Kommentare (Frankfurter, Heidelberger) schweigen sich entweder hierzu aus, oder ich habe Tomaten auf den Augen.
Viele Grüße!
Andi