Guten Morgen,
mich würde interessieren wir ihr folgenden Sachverhalt bearbeitet.
GmbH, Inso mangels Masse abgewiesen, Eintragung der Auflösung und der allgemeine Vertretungsbefugnis sowie den ehemaligen Gf. als Liquidator von Amts wegen nach § 384 FamFG.
Der zuständige Richter lehnt die Löschung der Gmbh wegen noch vorhandenen Restvermögen ab (Er hat so entschieden-Punkt). Und nun?
Habe ich den, von Amts wegen eingetragenen Liquidator aufzufordern nochmals die Auflösung, sich selbst als Liquidator und die Vertretungsbefugnis anzumelden nebst Abgabe der Versicherung oder habe ich ein Jahr abzuwarten und dann den Liquidator nur noch aufzufordern die Beendigung der Liquidation und Löschung der Gesellschaft anzumelden?
Bereits jetzt Danke für die Hilfe.