GmbH/Auflösung von Amts wegen/Folgen

  • Guten Morgen,
    mich würde interessieren wir ihr folgenden Sachverhalt bearbeitet.

    GmbH, Inso mangels Masse abgewiesen, Eintragung der Auflösung und der allgemeine Vertretungsbefugnis sowie den ehemaligen Gf. als Liquidator von Amts wegen nach § 384 FamFG.
    Der zuständige Richter lehnt die Löschung der Gmbh wegen noch vorhandenen Restvermögen ab (Er hat so entschieden-Punkt). Und nun?
    Habe ich den, von Amts wegen eingetragenen Liquidator aufzufordern nochmals die Auflösung, sich selbst als Liquidator und die Vertretungsbefugnis anzumelden nebst Abgabe der Versicherung oder habe ich ein Jahr abzuwarten und dann den Liquidator nur noch aufzufordern die Beendigung der Liquidation und Löschung der Gesellschaft anzumelden?

    Bereits jetzt Danke für die Hilfe.

  • Akte 1 Jahr auf Frist und dann nachfragen, ob Liquidation schon beendet ist. Wenn ja, dann not. begl. Anmeldung. Reagiert er nicht, dann Akte noch ein Jahr auf Frist, dann nochmals Anfrage an Liqu. und ggf. Akte dann nochmals an Richter vorlegen, ob er jetzt die Firma vAw. löscht.
    Zwangsgeldverfahren gegen Liquidator ist hier immer heikel, weil Du nicht wirklich sicher sein kannst, dass die Liquidation beendet und Firma erloschen ist. Manchmal hilft aber auch schon die Androhung eines Zwangsgeldes.

    Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten! (Oscar Wilde)

  • ... und um das zu vermeiden, frage ich immer erst beim Finanzamt, ob die Besteuerungsverfahren beendet sind.
    Wenn das der Fall ist, gehe ich davon aus, dass auch "alles übrige" abgewickelt ist und drohe dem Liquidator notfalls auch Zwangsgeld an.

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