Hallo zusammen!
Hier liegt ein Ordnungsgeldbeschluss über 2.000 €, ersatzweise je 100 € ein Tag Ordnungshaft, zu vollstrecken an dem Geschäftsführer (der UG), vor.
Ratenzahlung über 200 € mtl. wurde beantragt und bewilligt. Eingezahlt wurden davon 800 €. Dann gingen keine weiteren Raten ein.
Nach Mahnung der Ratenzahlung wurde mitgeteilt, die UG befinde sich nun in Liquidation, Liquidator ist der ehemalige Geschäftsführer.
Was heißt das denn jetzt für meine Ordnungsgeldvollstreckung?