Vollstreckung Ordnungsgeld

  • Hallo zusammen!

    Hier liegt ein Ordnungsgeldbeschluss über 2.000 €, ersatzweise je 100 € ein Tag Ordnungshaft, zu vollstrecken an dem Geschäftsführer (der UG), vor.

    Ratenzahlung über 200 € mtl. wurde beantragt und bewilligt. Eingezahlt wurden davon 800 €. Dann gingen keine weiteren Raten ein.

    Nach Mahnung der Ratenzahlung wurde mitgeteilt, die UG befinde sich nun in Liquidation, Liquidator ist der ehemalige Geschäftsführer.

    Was heißt das denn jetzt für meine Ordnungsgeldvollstreckung? :confused:

  • nochmal konkret:

    1) Ich tendiere zunächts dazu, das Ordnungsgeld auch bei der in Liquidation befindlichen UG zu vollstrecken.

    2) Falls diese aber nicht zahlen kann: Kann sich der GF der UG "so einfach" durch Liquidation der UG der Vollstreckung des Ordnungsgeldes bzw. der Ordnungshaft entziehen?

    :gruebel:

  • das Ordnungsgeld auch bei der in Liquidation befindlichen UG zu vollstrecken

    Natürlich; bei wem auch sonst.

    Falls diese aber nicht zahlen kann: Kann sich der GF der UG "so einfach" durch Liquidation der UG der Vollstreckung des Ordnungsgeldes bzw. der Ordnungshaft entziehen?

    So lange er noch Liquidator ist, hat er sich nicht entzogen. Danach wirst Du es aber schwer haben für die Vollstreckung von Ordnungshaft einen zur Übernahme des Amtes bereiten Nachtragsliquidator zu finden.

  • @ Alfred: Komiker!

    @ alle anderen:

    Die UG befindet sich weiterhin in Liquidation, der ehemalige GF ist als Liquidator bestellt, teilt nun mit, das Registergericht habe die Löschung wegen Vermögenslosigkeit angekündigt.

    Noch besteht die UG, kann aber nicht zahlen. Die Ordnungshaft ist aber an dem Geschäftsführer der UG zu vollstrecken. Ein solcher ist nicht mehr vorhanden.

    Hat sich dann die Sache hier erledigt?

  • Mal als Gegenfrage:

    Die UG hat kein Geld (keine Vollstreckung möglich), die UG hat offenbar keinen GF (auch keine Vollstreckung möglich);
    was würdest Du denn noch bei wem vollstrecken wollen ?

  • ... Hat sich dann die Sache hier erledigt?

    @ verzweifel: eben, ich selbst wüsste nicht, was und bei wem ich weiter vollstrecken sollte. Aber es könnte ja sein, dass ich etwas übersehen habe. Und genau deswegen frage ich hier nach.

    Ich formuliere anders: Für mich hat sich die Sache hier erledigt. Ist jemand anderer Meinung?

  • Ich nicht.
    :D
    Abschließend noch Richter/Kammer vorlegen zur Kenntnis.
    Evt. noch Gläubiger (da müsste ich jetzt aber auch nachschauen) informieren.
    Und dann wech damit.

  • Mache ich in solchen Fällen genauso: Richtervorlage, ob Einverständnis besteht mit der Einstellung der Vollstreckung aus .... Gründen. Zwei Kästchen druntermalen mit JA und NEIN und schon wird das richtige angekreuzt. :teufel:

  • Mache ich in solchen Fällen genauso: Richtervorlage, ob Einverständnis besteht mit der Einstellung der Vollstreckung aus .... Gründen. Zwei Kästchen druntermalen mit JA und NEIN und schon wird das richtige angekreuzt. :teufel:

    Du hast das dritte Kästchen "VIELLEICHT" vergessen. :strecker:D

  • Stimmt, aber wohlweislich. Wir wollen doch eine klare Entscheidung haben und nicht groß rumeiern... :teufel:

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