Hallo,
folgendes Problem:
Ich hab eine Gewerbeuntersagung sowohl für GF als auch für die GmbH. Der GF ist für mich klar, muss ich ein Verfahren nach § 395 FamFG einleiten. Aber was mach ich mit der GmbH? Kann ich die zur Änderung des Gegenstands anregen, bzw. später zwingen? Löschen wird ja eher nicht funktionieren
LG
Denise