Hallo,
In unserer Rechtsantragstelle sind Beamte sowohl des (ehemals) mittleren als auch des gehobenen Dienstes tätig. Gerade bei Anträgen nach § 86b SGG kann es ja oft dazu kommen, dass der Antragsteller die Wahrheit seiner Angaben an Eides statt versichern möchte.
Hier ist jetzt die Frage aufgekommen, ob diese Versicherung an Eides statt ohne weiteres von jedem hier aufgenommen werden kann. Ich bin mir auch nicht ganz sicher, ob wir eine solche Erklärung nur ab- oder eher aufnehmen würden.
Daher meine Frage, ob dies andernorts schon näher beleuchtet wurde.