• Könnt Ihr mir sagen, wo der AZV-Tag geregelt ist? :confused:

    Ehrliche Antwort: Nein!

    Ist übrigens Ländersache.

    Die Frage bis wann er bzw. sie genommen werden müssen, dürfte aber vermutlich überall gleich sein. Und zwar bis Ende des jeweiligen Jahres.

  • Berlin.

    Nach dem Tarifvertrag aus 2003 gab es wohl jährlich zwei AZV-Tage, aber der ist ja nur bis Ende 2009 gültig gewesen.

    Meine Frage betrifft im übrigen Beamte und Beschäftigte. Stehe echt auf dem Schlauch...:confused:

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Berlin.

    Nach dem Tarifvertrag aus 2003 gab es wohl jährlich zwei AZV-Tage, aber der ist ja nur bis Ende 2009 gültig gewesen.

    Meine Frage betrifft im übrigen Beamte und Beschäftigte. Stehe echt auf dem Schlauch...:confused:


    Bei den Angestellten war es wohl der TV.

    Verordnungüber die Arbeitszeit der Beamten (Arbeitszeitverordnung

    AZVO)

    in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Februar 2005 (GVBl. S. 115),

    zuletzt geändert durch das Dienstrechtsänderungsgesetz vom 19.3.2009 (GVBl. S. 70)

    § 2Gewährung eines freien Tages

    (1) Der Beamte wird in jedem Kalenderjahr an einem Arbeitstag unter Fortzahlung der Besoldung vom Dienst freigestellt. Der Anspruch auf Freistellung wird erstmals erworben, wenn das Beamtenverhältnis fünf Monate ununterbrochen bestanden hat. Die unmittelbar vor Übernahme in das Beamtenverhältnis beim selben Dienstherrn verbrachte Zeit einer Beschäftigung als Arbeitnehmer ist anzurechnen. Der Anspruch auf Freistellung nach Satz 1 entfällt, wenn der Beamte in demselben Kalenderjahr auf Grund eines vorangegangenen Dienst- oder Arbeitsverhältnisses bereits einen Tag von der Arbeit freigestellt war. Die Dauer der Freistellung beträgt höchstens acht Stunden oder bei Abweichungen von der regelmäßigen Arbeitszeit (§ 1) höchstens ein Fünftel der für den Beamten geltenden

    durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit.

  • Für Berlin hab ich nichts gefunden, in Bayern war´s im § 3 Arbeitszeitverordnung i.V.m. § 4 I Urlaubsverordnung (aufgehoben zum 1.1.2003).
    Sollte ein Ausgleich sein, weil Beamte damals 40 Stunden arbeiten mußten, und Angestellte nur 38,5 Stunden (-inzwischen gibt es Angestellte, die immer noch 38,5 Stunden haben. während die meisten Beamten 42 Stunden dürfen---- aber das nur nebenbei)

    Die höchste Form des Glücks ist Leben mit einem gewissen Grad an Verrücktheit.
    Erasmus von Rotterdam

  • Für Berlin hab ich nichts gefunden, in Bayern war´s im § 3 Arbeitszeitverordnung i.V.m. § 4 I Urlaubsverordnung (aufgehoben zum 1.1.2003).
    Sollte ein Ausgleich sein, weil Beamte damals 40 Stunden arbeiten mußten, und Angestellte nur 38,5 Stunden (-inzwischen gibt es Angestellte, die immer noch 38,5 Stunden haben. während die meisten Beamten 42 Stunden dürfen---- aber das nur nebenbei)

    Der AZV Tag ist schon vorher entstanden, als zusätzliche Arbeitszeitverkürzung.

    Ursprünglich war das der sogenannte Mumientag für ältere Kollegen als zusätzlicher Zeitausgleich. Das war nur ein Tag im Jahr, dann kamen zwei Tage im Jahr für alle als allgemeine Arbeitszeitverkürzung.

    Ein Tag dann zugunsten der halben Tage für den 24. und 31.12. zum Opfer gefallen.

  • Der AZV Tag ist schon vorher entstanden, als zusätzliche Arbeitszeitverkürzung.

    Ursprünglich war das der sogenannte Mumientag für ältere Kollegen als zusätzlicher Zeitausgleich. Das war nur ein Tag im Jahr, dann kamen zwei Tage im Jahr für alle als allgemeine Arbeitszeitverkürzung.

    Sehr schön! Ich kenne das als Waschtag, aber Mumientag finde ich noch besser...

    Ein Tag dann zugunsten der halben Tage für den 24. und 31.12. zum Opfer gefallen.


    Und genau dazu suche ich was! Den einen Tag habe ich jetzt gefunden (BlnAZVO), aber was mit dem 2. Tag passiert ist, muss ja auch irgendwo stehen...

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Der AZV Tag ist schon vorher entstanden, als zusätzliche Arbeitszeitverkürzung.

    Ursprünglich war das der sogenannte Mumientag für ältere Kollegen als zusätzlicher Zeitausgleich. Das war nur ein Tag im Jahr, dann kamen zwei Tage im Jahr für alle als allgemeine Arbeitszeitverkürzung.

    Sehr schön! Ich kenne das als Waschtag, aber Mumientag finde ich noch besser...

    Ein Tag dann zugunsten der halben Tage für den 24. und 31.12. zum Opfer gefallen.


    Und genau dazu suche ich was! Den einen Tag habe ich jetzt gefunden (BlnAZVO), aber was mit dem 2. Tag passiert ist, muss ja auch irgendwo stehen...

    s. # 9

    Ein Tag dann zugunsten der halben Tage für den 24. und 31.12. zum Opfer gefallen.

  • Sollte ein Ausgleich sein, weil Beamte damals 40 Stunden arbeiten mußten, und Angestellte nur 38,5 Stunden (-inzwischen gibt es Angestellte, die immer noch 38,5 Stunden haben. während die meisten Beamten 42 Stunden dürfen---- aber das nur nebenbei)


    Das Land NRW hat da zumindest bei den Beamten einen sozialen Ausgleich geschaffen.
    Unsere besten Kräfte, deren Leistung mit gut bis sehr gut bewertet wird, dürfen ab einem Alter von 55 Jahren eher Feierabend machen, weil sie an der Last ihrer Bezüge trotz ihrer enormen Leistungsfähigkeit ja viel schwerer tragen als die junge Kollegen.

  • Früher war es so, dass am 24.12. und am 31.12. noch einen halben Tag gearbeitet wurde. Das ist dann irgendwie ohne Vor- oder Nacharbeit weggefallen, ohne dass die damals geltend Arbeitszeitverordnung geändert wurde. Niemand hat es wirklich interessiert.

    Dann kamen die Zeiten mit der Arbeiszeitverkürzung, zunächst für die älteren Bediensteten und dann für alle.

    Dann kam die Diskussion auf, dass die AN den oder die ersten Krankheitstage nicht bezahlt bekommen sollten. Im Laufe dieser "Verhandlungen" ist einer der AZV-Tage den beiden halben Tagen im Dezember zum Opfer gefallen. Der zweite Tag (glaube ich) dem Buß- und Bettag (zumindest im Tarifbereich).

    Bei den Beamten ist nur ein Tag für den 24. und 31.12. weggefallen.

  • ergänzend für Sachsen-Anhalt:
    § 6 ArbZVO (Arbeitszeitverordnung) -> 1 Tag pro Kalenderjahr für Beamte

    Seit 1998 ist es nur noch ein Tag. Vorher waren es noch zwei Tage. Es ist übrigens eine Mär, dass der zweite Tag zugunsten freier Tage zu Heiligabend und Silvester weggefallen ist. Beide Tage waren schon früher in Sachsen-Anhalt dienstfrei (§ 6 Abs. 3 ArbZVO vom 7.Mai 1992, GVBl. S. 324). Gut, damals waren sie nur dienstfrei und heute zählen sie wie ein Feiertag; aber frei ist frei.

  • Ein Tag dann zugunsten der halben Tage für den 24. und 31.12. zum Opfer gefallen.


    Und genau dazu suche ich was! Den einen Tag habe ich jetzt gefunden (BlnAZVO), aber was mit dem 2. Tag passiert ist, muss ja auch irgendwo stehen...


    Das Ganze geht zurück auf die Tarifabschlüsse der Tarifbeschäftigten (vulgo : Angestellten). Die beiden AZV-Tage waren in den 80er-Jahren zur Arbeitszeitverkürzung eingeführt worden, weil sich die Gewerkschaften hiervon mehr versprachen als von einer Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit um noch nicht einmal 1/2 Stunde.
    Die Lohnrunde 1996 gestaltete sich sehr schwierig und es wurde eine Schlichtung mit dem ehemaligen rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Carl-Ludwig Wagner durchgeführt. Entgegen der Arbeitgeber-Forderung nach Wegfall der beiden AZV-Tage - drolligerweise wurde diese Forderung schon vor Abgabe eines Arbeitgeber-Angebots erhoben - enthielt der Schlichterspruch nur den Wegfall eines AZV-Tages mit der Kompensation, dass dafür am 24. und 31. 12. jeweils auch schon vormittags dienstfrei war und nicht erst ab 12 Uhr wie bisher.
    Die Lohnrunde 2002 verlief noch schwieriger. Die Arbeitgeber hatten für die Mehrbelastungen durch Einkommenssteigerung entsprechende "strukturelle Entlastungen" gefordert, u.a. für den Westen eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit von 38,5 auf 39 Stunden und für den Osten den Wegfall des verbliebenen AZV-Tages. Die Schlichtung mit dem ehemaligen Bremer Bürgermeister Hans Koschnick sah statt dessen u.a. als Ausgleich den Wegfall des AZV-Tages in West und Ost gleichermaßen vor und wurde von den Arbeitgebern abgelehnt, was ausgesprochen ungewöhnlich ist. Bundesinnenminister Schily hatte während der Schlichtung Änderungsvorschläge der Arbeitgeber erst spät an einem Sonntagabend vorgelegt, die deshalb nicht mehr erörtert werden konnten.

    Die Gewerkschaften forderten daraufhin, auf der Grundlage des Schlichtungsvorschlags erneut in die Tarifverhandlungen einzutreten, was dann geschah und nach nächtelanger Verhandlung schließlich doch zu einem Ergebnis führte, das u.a. den Wegfall des AZV-Tages in West und Ost vorsah.

    Damit ist auch das Schicksal des 2. AZV-Tages geklärt. Dies gilt jedoch nur für die Tarifbeschäftigten, während die Arbeitszeit der Beamten nicht im Wege der Tarifautonomie bestimmt wird, sondern durch Arbeitszeitverordnungen des Bundes und der Länder. In diesen 17 Verordnungen mag es sicherlich noch das eine oder andere Land geben, das seinen Beamten weiterhin 1 oder 2 AZV-Tage gewährt, man sollte aber diese Regelung im Kontext mit der wöchentlichen Arbeitszeit sehen, um sich ein Werturteil zu bilden.;)

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