Hallo liebe Rechtspfleger!
Bei der klassischen Einheits- GmbH & Co KG hält ja die KG die Geschäftsanteile an der GmbH (welche Komplementärin ist).
Die Vertretung wird zumeist ja so ausgestaltet, dass jeder Kommanditist anstelle der Komplementärin zur Vertretung der KG berechtigt (bzw. bevollmächtigt) ist, die den Geschäftsanteil der Gesellschaft an der Komplementär-GmbH betreffen.
Oftmals gibt es hier bei der Anmeldung zum HR eins auf die Mütze
Wie sollte eurer Meinung nach die Anmeldung dieser Vertretungsregelung zum HR lauten, bzw. eingetragen werden?
Es grüßt der Bernd