Anmeldung der Vertretungsregelung einer Einheits-KG

  • Hallo liebe Rechtspfleger!

    Bei der klassischen Einheits- GmbH & Co KG hält ja die KG die Geschäftsanteile an der GmbH (welche Komplementärin ist).

    Die Vertretung wird zumeist ja so ausgestaltet, dass jeder Kommanditist anstelle der Komplementärin zur Vertretung der KG berechtigt (bzw. bevollmächtigt) ist, die den Geschäftsanteil der Gesellschaft an der Komplementär-GmbH betreffen.

    Oftmals gibt es hier bei der Anmeldung zum HR eins auf die Mütze ;)

    Wie sollte eurer Meinung nach die Anmeldung dieser Vertretungsregelung zum HR lauten, bzw. eingetragen werden?

    Es grüßt der Bernd

  • Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich dein Problem richtig verstehe aber ich versuche es einmal.

    Die Vertretungsregelung der Einheits-KG ist wie bei jeder anderen KG auch anzumelden.
    Z.B.: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.
    Besonderheiten sind meiner Meinung nach nicht zu beachten.

    Bei Gesellschafterversammlungen der Komplementär-GmbH würde ihre Gesellschafterin, die GmbH & Co. KG auftretren. Diese wird durch ihre Komplementär-GmbH vertreten. Dies ist dann die GmbH selbst. Dieser Effekt ist häufig nicht gewollt.
    Darum sehen die Gesellschaftsverträge der KG (oder wahlweise der GmbH) in der Regel vor, dass bei Gesellschafterversammlungen der GmbH die Kommanditisten zur Stimmabgabe bevollmächtigt sind.
    Dies stellt meines Wissens nur ein Vollmacht dar, die nicht in das Handelsregister eingetragen wird, so dass auf diesen Komplex in der Anmeldung gar nicht einzugehen ist.

  • Oftmals gibt es hier bei der Anmeldung zum HR eins auf die Mütze ;)

    Das muss auch so sein, da die Kommanditisten gem. § 170 HGB von der (organschaftlichen) Vertretung ausgeschlossen sind. Eine Vertretungsregelung, die die Vertretung durch einen Kommanditisten vorsieht, kann also auf keinen Fall eingetragen werden.
    Es spricht aber nicht dagegen, einem Kommanditisten Prokura zu erteilen und diese ins HR einzutragen.

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