Hallo Zusammen,
ich mache noch nicht lange Strafsachen und habe nun folgendes Problem:
Der Pflichtverteidiger meldet Dolmetscherauslagen an. Die Rechnung des Dolmetschers fügt er bei.
Der Dolmetscher wurde vom Gericht beigeordnet.
Ich bekomme die Akte von der Anweisungsstelle mit dem Vermerk vorgelegt, dass für die Begleichung der Dolmetscherrechnung der Rechtspfleger zuständig sei. Eine Anweisung von der Anweisungsstelle könne nicht erfolgen, da die Frist zu Antragsstellung bereits im Nov. 2008 abgelaufen sei.
Ist dafür wirklich der Rechtspfleger zuständig?
Muss ich mir von dem RA nachweisen lassen, dass er die Rechnung bezahlt hat?
Wie kann ich prüfen, ob der Dolmetscher die Kosten korrekt berechnet hat?
Vielen Dank für eure Hilfe!:)