Ansturm?

  • Ja richtig, aber streng genommen handelt es sich dann um einen neuen Kreditvertrag, der sogar den Verbraucherkreditgesetzen unterliegt, d.h, macht man es richtig, muß man das ganze Gedöns an Unterlagen entsprechend VKG vom Kunden unterzeichnen lassen.
    Habt Ihr das gemacht oder bewußt drauf verzichtet?
    Hat alles immer 2 Seiten.

    Und mal ganz ehrlich gesagt; so schlimm ist der Aufwand zur Umstellung der Konto-Nummer nun auch wieder nicht.
    Meist haben unsere Schuldner ja viel Zeit.........

    Es besteht ja eine eindeutige Zweckbindung (Ablösung des alten Kontos). Außerdem wird ja niemand benachteiligt, weil ja gerade das neue Konto dazu führt, dass eher pfändbare Beträge entstehen können (weil sich das gepfändete Konto jetzt im Haben befindet).

    Und....Zeit habe sie....aber die Erfahrung zeigt, dass man sich nicht darauf verlassen sollte....

  • Eben tauchte an unserem Servicepunkt ein Schuldner auf, den eine Bank zu uns geschickt hat. Sie hat ihn erst über das P-Konto informiert und dann zum Zweck der kurzfristigen Freigabe zum Gericht geschickt. Sachen gibt es.

  • Eben tauchte an unserem Servicepunkt ein Schuldner auf, den eine Bank zu uns geschickt hat. Sie hat ihn erst über das P-Konto informiert und dann zum Zweck der kurzfristigen Freigabe zum Gericht geschickt. Sachen gibt es.



    Kurze Mitteilung aus Mitteldeutschland: Alles ruhig.

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,

    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher -Albert Einstein-

  • Zwischenstand bei uns:

    Die ersten Pfändungsschuldner merken, dass ihr Kontostand aufgrund der Auskehrung an den Gläubiger "Null" ist
    und zum Teil deswegen auch die Mietdaueraufträge nicht ausgeführt wurden.

    Reaktion:
    entweder lautes Wehklagen
    oder Drohung : " Ich gehe zum Gericht, damit die das Geld freigeben (welches Geld?)"
    oder Drohung: "Ich schalte meinen Rechtsanwalt ein".

    Ich warte ab und trinke noch nen Tee

  • Hi,
    das da noch 2 Konten bestehen hängt möglicherweise damit zusammen, daß das Nicht-P-KOnto einen Sollsaldo ausweist und deshalb ein neues auf Guthabenbasis zu führendes P-Konto eröffnet wurde.
    Wird/Wurde von einigen Banken so praktiziert, da ja ansonsten auf dem im Soll geführten Konto keinerlei Pfändungsschutz (außer Sozialleistungen) bestehen würde.

    Das Sollkonto besteht dann ggfs. mit Rückzahlungsvereinbarung weiter. Und leider trifft es wirklich zu, daß die auszahlenden Stellen nicht sehr schnell mit einer Kontoumstellung sind.
    Gruß MJ


    Ich bin immer davon ausgegangen, dass das Konto umgewandelt wird, also keine zwei Konten entstehen (Ausnahme: gemeinsames Konto)

  • Kurz vor der Mittagspause meine erste ernsthafte Beschwerde, die nicht von meinen Kollegen/Kolleginnen auf den Geschäftsstellen geklärt werden konnte:
    Ein Anwalt ruft an und droht mit rechtlichen Schritten, wenn wir seiner Mandantin die am 02.01.2012 ausgekehrten Sozialleistungen (Schuldnerin hatte kein P-Konto) nicht wieder zurückbuchen. Begründung: Ob Pfändungsschutzkonto oder nicht, "Sozialleistungen sind immer unpfändbar".
    Nachdem er ungehalten wurde, habe ich ihn gebeten, sein Anliegen in Schriftform mit Verweis auf die seiner Meinung nach maßgeblichen Rechtsgrundlagen vorzubringen. Bin mal gespannt, ob da was kommt. :cool:

  • Na das hätten wir natürlich schon machen können, das KOnto im Soll in ein P-Konto umwandeln. Jedoch würden die Schuldner, die Lohn empfangen, dann schon recht dumm aus der Wäsche schauen, wenn Sie -trotz P-Konto- das sich im Soll befindet, keinen Cent mehr ausgezahlt bekommen, bis die Überziehung ausgeglichen ist.

    Ich denke im Sinne unserer Kunden und der Schuldner ist das sog. 2-Konten-Modell sicherlich besser.

    Gruß MJ

  • Ein Blick in das Gesetz wäre nicht schlecht. "Wer lesen kann ist klar im Vorteil". Aber warum soll man jemand dazu zwingen, sich NICHT zu blamieren?

  • Na das hätten wir natürlich schon machen können, das KOnto im Soll in ein P-Konto umwandeln. Jedoch würden die Schuldner, die Lohn empfangen, dann schon recht dumm aus der Wäsche schauen, wenn Sie -trotz P-Konto- das sich im Soll befindet, keinen Cent mehr ausgezahlt bekommen, bis die Überziehung ausgeglichen ist.

    Ich denke im Sinne unserer Kunden und der Schuldner ist das sog. 2-Konten-Modell sicherlich besser.

    Gruß MJ

    Was dann zu den o.g. Problemen führt, wenn der Einkommenszahler die Umstellung nicht schafft. Und wenn dann die Bank noch ein weiteres Konto für geparkte pfändbare Beträge führt, wird es für den Sch doch etwas unübersichtlich.

  • So, langsam trudeln die ersten ein, die die Umstellung zu spät vorgenommen haben. Unsere Sparkasse schickt uns die Leute her, sie sollen einen Schein bringen, damit das Kindergeld, dass auf dem alten (Nicht umgestellten Konto) ist, freigegeben wird (Eingang war jetzt im Januar! Habs schon bissel satt hier!

  • ...Unsere Sparkasse schickt uns die Leute her, sie sollen einen Schein bringen, damit das Kindergeld, dass auf dem alten (Nicht umgestellten Konto) ist, freigegeben wird (Eingang war jetzt im Januar! Habs schon bissel satt hier!

    Davon haben wir auch ein paar gehabt,
    auch einige, die von den Banken mit der 850k-Bescheinigung hergeschickt wurden (mit den Worten "gehn se ma zum Gericht damit")
    oder auch die berühmte Konto-im-Minus-wir-wollen-nicht-umstellen-Geschichte... Sonst aber unglaublich ruhig hier...

    Wir stellen uns drauf ein, dass Mitte des Monats noch was kommt, wenn die zwei Wochen rum sind.

    LG

  • So, langsam trudeln die ersten ein, die die Umstellung zu spät vorgenommen haben. Unsere Sparkasse schickt uns die Leute her, sie sollen einen Schein bringen, damit das Kindergeld, dass auf dem alten (Nicht umgestellten Konto) ist, freigegeben wird (Eingang war jetzt im Januar! Habs schon bissel satt hier!

    Wenn es die örtliche Sparkasse ist, wäre es doch einfach, mal die Pfändungsabteilung anzurufen. Oft hilft ein Gespräch.

  • Das ist leider eine ziemlich große Spaßkasse mit ganz vielen kleinen Filialen, zu denen nicht immer alles vordringt. Die Bank hat nur eine Bearbeiterin für Pfändungen, alles läuft mehr oder weniger telefonisch ab zwischen Vor-Ort-Filiale und "Hauptstelle". Ich hab schon in der Zentrale angerufen mit der Bitte, es an alle "Klitschen" durchzugeben.:)

  • Das ist leider eine ziemlich große Spaßkasse mit ganz vielen kleinen Filialen, zu denen nicht immer alles vordringt. Die Bank hat nur eine Bearbeiterin für Pfändungen, alles läuft mehr oder weniger telefonisch ab zwischen Vor-Ort-Filiale und "Hauptstelle". Ich hab schon in der Zentrale angerufen mit der Bitte, es an alle "Klitschen" durchzugeben.:)

    EIne ziemlich große Sparkasse mit nur einer Sachbearbeiterin für Pfändungen???

  • Drittschuldner:
    Zumindest die Zentrale (!) und die Pfändungsabteilung der Sparkasse ist bei mir bisher sehr hilfreich gewesen und hat Probleme in den einzelnen Filialen direkt telefonisch geklärt.:daumenrau
    Aber jedesmal anrufen kann man da ja auch nicht um sich jede einzelne Filiale "zurechtzuerziehen"... :(

    Privat habe ich jetzt schon öfter gehört, dass die verschiedene Banken (zumindest) ihre Konto-Führenden Mitarbeiter noch gar nicht entsprechend geschult haben und dort teilweise noch gar nicht bekannt ist, wie u.a. mit "Angesparten", das in den nächsten Monat mitgenommen wird, rein technisch umgegangen werden soll.

  • Wir haben hier auch nur zwei Damen sitzen, von der eine m. W. auch nur teilzeitbeschäftigt ist.
    Und so klein ist die Spk. auch nicht.
    (Insider: @DLP2010: Das war aber auch jene, die bei meinem Problem am Telefon die Augen rollte. Ich konnte es hören. Ischwör! ;) )

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Vorschlag von einem Banker:

    Immer wenn ihr das Gefühl habt, dass von einem Institut besonders viele Leute mit überflüssigen Anträgen kommen,
    nicht lange zögern und die zentrale Pfändungsbearbeitung des Instituts anrufen.

    Die Kollegen in den Filialen müssen im Zweifel gar nicht genau verstehen, wie welcher Übertrag beim P-Konto funktioniert,
    weil in der Regel zu jedem Zeitpunkt per EDV abgefragt werden kann, welcher Betrag aktuell beim P-Konto verfügbar ist.

  • Guten Morgen.

    Bei uns ist immer noch alles ruhig. Bisher kein einziger Antrag. Im Nachbargericht sollen es alleine gestern 20 Hilfesuchende gewesen sein. Die finden das ganze nicht mehr schön. Kann mir den Unterschied noch nicht wirklich erklären.

  • @zr: Schulungen hat es bei uns auch nicht gegeben. Die KollegInnen vor Ort wurden umfangreich schriftlich informiert, und es gibt Infomaterial zur Aushändigung an Kunden. Letztendlich können verfügbare Beträge in der EDV abgefragt werden. Im Zweifel rufen die BeraterInnen hier in der Zentrale an.

    Probleme mit Kunden wegen abgeführter Beträge sind noch nicht bis hierher durchgedrungen. Wir haben vor Ort die FAQ des BMJ und händigen die bei Bedarf aus. Hat immerhin etwas amtliches, auch wenn ich die Meinung nicht unbedingt teile. Aber ich bin ja nicht der Bestimmer.

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