Ansturm?

  • Hallo, wie sieht es bei euch in den Vollstreckungsabteilungen aus? Gab es einen Ansturm wegen einer nicht erfolgten P-Konto-Umstellung? Oder haben eure örtlichen Banken alles abgefedert? Bei uns ist heute kein einziger Antragsteller vorbeigekommen.

  • Wegen eines nicht-umgestellten Kontos war bei mir auch noch keiner da, ein paar wegen Erhöhung des Sockelfreibetrages. Aber ich vermute, dass einfach viele heute vormittag noch nicht versicht haben, Geld abzuheben und rechne mit dem Ansturm im Lauf der Woche. Noch ein bisschen Ruhe vor dem Sturm also :teufel:

  • Du musst den Leuten Zeit geben, den Silvesterkater aus dem Haus zu schaffen.
    Ich hatte einen Anruf.
    Reicht heute auch :cool:
    Ich rechne frühestens Mittwoch oder Donnerstag mit den ersten kleinen Wellen.

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Der Ansturm wird im Laufe der Woche wohl noch kommen. Trotz mehrfacher Anschreiben sowie gezielter Kundenansprache wurden ganz viele gepfändete Konten nicht in ein P-Konto umgestellt. Wir haben auf mehreren hundert Girokonten pfändbares Guthaben. Das ist futsch. Ich berichte die Tage dann live von den Unruhen auf den Geschäftsstellen. :cool:

  • Mit den Kontojüngern rechne ich erst in den nächsten Tagen, Die LJA-Pfübse haben schon lange ihren Schrecken verloren. Bei uns nicht mal mehr Anlass für eine Urlaubssperre.

  • Der Ansturm wird im Laufe der Woche wohl noch kommen. Trotz mehrfacher Anschreiben sowie gezielter Kundenansprache wurden ganz viele gepfändete Konten nicht in ein P-Konto umgestellt. Wir haben auf mehreren hundert Girokonten pfändbares Guthaben. Das ist futsch. Ich berichte die Tage dann live von den Unruhen auf den Geschäftsstellen. :cool:

    Hauptsache Ihr überweist auch heute an die Gläubiger, dann gibt es nichts mehr, worüber wir noch entscheiden müssen ;)

  • Der Ansturm wird im Laufe der Woche wohl noch kommen. Trotz mehrfacher Anschreiben sowie gezielter Kundenansprache wurden ganz viele gepfändete Konten nicht in ein P-Konto umgestellt. Wir haben auf mehreren hundert Girokonten pfändbares Guthaben. Das ist futsch. Ich berichte die Tage dann live von den Unruhen auf den Geschäftsstellen. :cool:

    Hauptsache Ihr überweist auch heute an die Gläubiger, dann gibt es nichts mehr, worüber wir noch entscheiden müssen ;)

    Wir haben da drei Mann (besser: Frau) dran sitzen. Bis um 14:00 Uhr soll das alles über die Bühne gegangen sein.

  • Ach du mein Schreck, das hab ich ja über meinem Urlaub ganz verdrängt... :eek:

    Dann bin ich auch mal gespannt, wann hier die ersten Mandanten auf der Matte stehen, denen man das mit dem P-Konto zwar schon seit Monaten vorgebetet hat, aber bei denen jetzt plötzlich das Geschrei groß ist.

    Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht des Versagers. (Oscar Wilde)

  • Hier ist bis jetzt ruhig, aber ich möchte nicht wissen, was sich in den Bank-Filialenheute und in den nächsten Tagen abspielt, die Erbosten werden wohl im Laufe der Woche dann auch hier aufschlagen....

  • Wer vom P-Konto nichts gehört hat, muss sich das letzte halbe Jahr auf einer Raumstation befunden haben. Das stellt nicht einmal eine besondere Härte i.S.v. 765a ZPO dar. Man kann nur auf das Mitleid des Gl hoffen. :eek:

  • Welcher Gläubiger überweist bitteschön das Geld zurück, was er mühsam vom Schuldner rechtmäßig erlangt hat?

    Da kenne ich keine Gnade.

  • Weil's thematisch passt, klinke ich mich hier mal mit einer Frage mit ein:

    Wie geht ihr eigtl. mittlerweile mit dem "Geldeingang am Monatsende"-Problem um? :gruebel:
    Es soll ja zum Teil immer noch Banken geben, die dem Sch. freundlich mitteilen, dass
    er im Folgemonat (oftmals ein Tag nach Eingang des Geldes) nicht mehr verfügen darf.

    Ich mach's mal anhand eines aktuellen Beispiels anschaulicher:

    Kontopfändung wird wirksam am 15.12.11. Schuldner stellt P-Konto-Antrag am 18.12.11.
    P-Konto ist eingerichtet am 22.12.11. Schuldner hat im Zeitraum vom 01.-14.12.11 (also
    vor Wirksamwerden der Pfändung) bereits über mehr als 1.028,00 EUR verfügt.
    Am 30.12.11 geht nun wieder Lohn ein, von dem der Schuldner natürlich im Januar leben
    möchte bzw. muss. Die Bank sagt nun: Lieber Schuldner, du hast im Monat Dezember
    bereits über deinen Basispfändungsschutz (bzw. darüber hinaus) verfügt und da dein Lohn
    Ende Dezember einging, kannst du über diesen nicht im Januar verfügen.

  • Der Schuldner kann aus dem gepfändeten Guthaben über seinen Freibetrag verfügen, alle Verfügungen vor der Pfändung sind - mangels Rechtsgrundlage - nicht auf den Freibetrag anzurechnen.

    Bzgl. des letzten Satzes sei auf § 850k Abs. 1 S. 2 ZPO hingewiesen.



    So ist es

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,

    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher -Albert Einstein-

  • Gestern hatte ich keine Anfragen aus den Zweigstellen. Ich rechne auch nicht mit großem Ansturm. Aber wer weiß? Erfahrungsgemäß holen die meisten Schuldner ihr Geld bereits am Monatsultimo, so dass es im Dezember schon verfügt war. Die bekommen erst Mitte des Monats mit dem Kindergeld oder Ende Januar mit den SOZ ein Problem, sofern Sie nicht umgestellt haben. Allerdings hatten wir Ende Dezember noch einmal massenhaft Anträge auf Umwandlung in ein P-Konto.

  • Na das ist doch mal schön: Mein Lieblingsschuldner hat im Oktober einen Beschluss bekommen, der beim Bankkonto einen konkreten Betrag im Monat frei gibt. Nun zahlt ihm die Bank nur noch den Mindestbetrag aus der Tabelle aus weil es ja ein P-Konto ist und er will wieder einen Antrag auf Anhebung stellen. Da er sowieso gegen alle Beschlüsse Rechtsmittel einlegt, werde ich den Antrag wohl mit der Begründung zurückweisen müssen, dass der alte Beschluss noch Bestand hat und die Wirkung durch Umwandlung in ein P-Konto nicht verloren hat. Am 2. Kalendertag schon ne Sache beim LG, das Jahr fängt schon gut an.

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