Hallo,
wie würdet ihr in diesem Fall weiterverfahren?
Ich habe Testament 1,2 und 3. Testament 1 und 2 liegen im Original vor, wurden beide eröffnet. Testament 3 wurde nur in Kopie abgeliefert und noch nicht eröffnet.
Es handelt sich grds. bei allen um gemeinschaftliche Testamente mit Teilungsanordnung und Vermächtnisse an die beiden Kinder.
Nachdem T1 und T2 eröffnet waren, kam der Erbscheinsantrag. Ich hab offensichtlich an der Stelle etwas gepennt, denn T3 lag nur mit einem Zettelchen versehen hinten in meiner Akte, mit dem Hinweis, dass das Original noch fehlt. Vom Aufbau sahen T2 und T3 aber nahezu identisch aus, so dass ich das Original T2 für das Original T3 gehalten habe und dachte, klar alle Orginale nun da, Erbschein kann erteilt werden. Tja, dumm gelaufen... Jedenfalls hab ich die Erbscheine (beide Ehegatten sind verstorben) erteilt.
Bei einer Wiedervorlage ist mir dann mein Fehler aufgefallen, ich hab den Notar angeschrieben, mit der Bitte, die Erbscheine zunächst zurückzureichen, da ja immer noch das Original des T3 fehlt. Der Notar schreibt mir nun zurück, dass sich an der Erbeinsetzung nichts ändert sondern nur andere Vermächtnisse ausgesprochen wurden. Soweit hat er auch Recht. Der eine Ehegatte wurd vom anderen beerbt und nach dem letztverstorbenen die beiden Kinder zu gleichen Teilen. Die Teilungsanordnungen bleiben auch identisch. Aber die Vermächtnisse bleiben zwar auch bei den Kindern aber die Höhe der Gelder ändert sich.
Wie würdet ihr da weitermachen? Können die Erbscheine so in der Welt bleiben? Offensichtlich ist T3 im Original nicht mehr auffindbar, die Erben wissen auch gar nicht mehr wo sie noch suchen sollen
Aber zumindest müsste ich doch die Kopie des T3 noch eröffnen oder?
Ganz lieben Dank schon mal!