Hallo,
hier ein etwas verworrenes Problem.
Es liegt Antrag vor auf Erteilung einer weiteren Ausfertigung eines aufgrund eines privatschriftl. Testamentes erteilten Erbscheines.Das Testament wurde 1970 eröffnet durch unser Gericht, bzw. damals noch staatl. Notariat. ( in Thüringen).
Ein erbschein wurde jedoch hier nie beantragt. Ausfertigunghen des Testament mit EÖP wurde nach Eröffnung jedoch an das AG xxx (NRW) übersandt und dort wurde ein erbscheinsantrag gestellt. es wurde ein Erbschein erteilt welcher den in der (alten) BRD befindlichen Nachlass erfasst.
Der Sohn des Erblassers (Antragsteller) benötigt den Erbschein jedoch nun hinsichtlich des Nachlasses in Thüringen. Ich frage mich nun welchen verfahrensweg ich den Antragsteller vorschlagen soll. Wäre hier (beim eigentlich örtlich zust. NL Gericht ein Erbscheinsantrag zu stellen und wie wäre dann mit dem bereits erteilten Erbschein zu verfahren? Oder kann der urprüngliche Erbschein (durch das nunmehr ja eigentlich örtlich nicht mehr zust. Gericht) mit einem Vermerk dahingehend versehen werden das sich diese auch auf die neuen Bundesländer erstreckt?
Danke für eure Meinungen.