UmwG/Abspaltung

  • Hallo ich brauche Hilfe. Ich habe die Anmeldung vom Sept.2011 bei einer GmbH & Co.KG. (Eingang Dez. 2011).   Aus deren Vermögen wurde ein Teil als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf eine neue GmbH übertragen. Eine Bilaz wurde zunächst nicht eingereicht. Es wurde verfügt, dass beim übertragenden Rechtsträger die Beifügung der Bilanz ("Schlussbilanz", deren Stichtag höchstens acht Monate vor der Anmeldung liegen darf) gemäß § 17 i.V.m. § 125 UmwG erforderlich ist.  Eingereicht wurde auf die Verfügung nunmehr eine Zwischenbilanz vom 01.01. – 30.09.2011.    Ist die Einreichung einer Zwischenbilanz ausreichend oder muss eine Jahresbilanzeingereicht werden.

  • Hallo!

    Die Einreichung einer Zwischenbilanz reicht, die "ordentliche" Bilanz zum Ende des Geschäftsjahres kann nicht verlangt werden.
    Ich hab hier z. B. grade eine Zwischenbilanz zum 30.11. bei einer Verschmelzung.

    Jedes Mal, wenn man mir sagt, ich wäre nicht gesellschaftsfähig, werfe ich einen Blick auf die Gesellschaft und bin überaus erleichtert... :unschuldi

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!