Hallo ich brauche Hilfe. Ich habe die Anmeldung vom Sept.2011 bei einer GmbH & Co.KG. (Eingang Dez. 2011). Aus deren Vermögen wurde ein Teil als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf eine neue GmbH übertragen. Eine Bilaz wurde zunächst nicht eingereicht. Es wurde verfügt, dass beim übertragenden Rechtsträger die Beifügung der Bilanz ("Schlussbilanz", deren Stichtag höchstens acht Monate vor der Anmeldung liegen darf) gemäß § 17 i.V.m. § 125 UmwG erforderlich ist. Eingereicht wurde auf die Verfügung nunmehr eine Zwischenbilanz vom 01.01. – 30.09.2011. Ist die Einreichung einer Zwischenbilanz ausreichend oder muss eine Jahresbilanzeingereicht werden.
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