Grundstück des Vollmachtgebers wurde mittels notariell beurkundeter Vorsorgevollmacht an eine Tochter "verkauft". Es hat der bevollmächtigte Sohn A gemeinsam mit einem weiteren bevollmächtigten Sohn B gehandelt. A hat grundsätzlich Alleinvertretungsbefugnis, jedoch nach dem Wortlaut der Vollmacht nicht für "entgeltliche und unentgeltliche Grundstücksverfügungen".
Weiter heißt es in der Vollmacht: "Schenkungen dürfen nur in dem Rahmen vorgenommen werden, wie sie einem rechtlichen Betreuer gestattet sind." Und weiter hinten: "Ab sofort ist die Vollmacht nach außen unbeschränkt wirksam".
Es liegt der "Verdacht" sehr nahe, dass es sich um eine gemischte Schenkung handelt. Ich schätze den Schenkungsteil grob auf mind. 25 %.
Muss und darf ich hier als GBA in eine weitere Prüfung einsteigen (gemischte Schenkung ja/nein, ggfs. Anstandsschenkung entsprechend Betreuer)?