Es wurde eine Vollmacht erteilt mit Inhalt, "bei der Veräußerung von Grundstücken bis zu einem Einzelpreis von 15.000 € (...) zu vertreten.
Mir liegt nun ein Grundstücksüberlassungsvertrag vor, in dem das Grundstück kostenlos überlassen wird.
Unter dem Begriff der Veräußerung wird ja grundsätzlich sowohl das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft als auch das Verfügungsgeschäft gefasst.
Mithin also nicht allein Kaufverträge, was dafür spricht dass auch eine unentgeltliche Übertragung von der Vollmacht umfasst sein soll.
Da aber "...bis zu einem Einzelpreis von 15.000 €" mit aufgenommen wurde, stellt sich mir die Frage, ob doch nur entgeltliche Verträge gemeint sind und damit die Vollmacht für eine unentgeltliche Übertragung nicht ausreicht?!