Ich falle grad ein wenig vom Glauben ab. Ein RA hat Forderung für Mandant angemeldet und auf das Anmeldeformular draufgeschrieben "Forderung aus vors. begangener unerlaubter Handlung". Sonst nichts. Auch aus den Unterlagen ergibt sich keine weitere Begründung.
Habe ich also nicht in die Tabelle aufgenommen.
Nun soll neue Tabelle nach § 175 InsO ausgedruckt werden mit v.b. u.H., neuer Prüftermin anberaumt werden etc.
Machen wir natürlich. Aber ist das normal, dass mit der v. b. u. H. so umgegangen wird? Keinerlei Begründung erforderlich, nur Haken dran und gut? Meine theoretischen Kenntnisse aus den schlauen Büchern sagen mir was anderes. Wie wird das anderswo gehandhabt?