Amtslöschung des Vereinsvorstands wegen nichtiger Beschlussfassung

  • Hallo an alle,
    ich habe hier einen Verein, der im Sommer 2010 einen neuen Vorstand gewählt hat. Der alte Vorstand hat gegen die Beschlussfassung geklagt und jetzt Recht bekommen. Das Landgericht hat die Beschlussfassung für nichtig erklärt, mir liegt das rechtskräftige Urteil vor. Der Vorstand wurde im Sommer 2010 eingetragen, jetz kann ich ihn nach § 395 FamFG löschen. Aber was dann? Habe ich dann wieder automatisch den vorherigen Vorstand oder muss der vorherige Vorstand zur Eintragung angemeldet werden oder ein ganz neuer Vorstand gewählt werden?
    Kann mir jemand helfen? Vielen, vielen Dank!
    stephi

  • hallo Anta,
    die Satzung regelt die Amtsdauer wie folgt: "...der Vorstand wird für die Dauer von drei Jahren gewählt, bleibt jedoch bis zur Neuwahl eines neuen Vorstandes im Amt.."

  • M.E. müsste es so laufen (ohne Nachlesen):
    Der alte Vorstand ist mangels wirksamer Wahl des neuen immer noch im Amt.
    Da die Wahl bereits eingetragen ist, müsste über § 395 FamFG der neue Vorstand gelöscht und der alte wieder eingetragen werden.

    Sodann sollte der alte noch amtierende Vorstand eine neue MV zwecks Durchführung einer Neuwahl einberufen.
    Und dann hoffen wir mal, dass sie sich grün sind und wirksam wählen.

  • So sehe ich das eigentlich auch. Ich habe versucht es in den Kommentaren zu recherchieren, aber alle Kommentierungen hören auf sobald der "neue" Vorstand gelöscht ist, es wird nirgends darauf eingegangen, was dann passiert.
    Ich werde es wohl so machen. Danke für Deine Hilfe!
    Einen neuen Vorstand wird der Vorstand so schnell nicht einvernehmlich wählen. Die nächste Mitgliederversammlung war nämlich schon und es ist wieder Klage gegen die Beschlussfassung eingereicht worden. Nur das dieses Mal der gewählte Vorstand nicht zur Eintragung angemeldet wurde.

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