Verweigerung Einrichtung P-Konto?

  • Man sollte ja nicht zu viel interpretieren, aber der geschilderte Sachverhalt läßt darauf schließen, dass die Geschäftsverbindung bereits seitens der Bank gekündigt ist. Falls nicht, dann sollte die einstw. Verfügung zumindest für gerechtfertigten Wind in den Führungsetagen der Bank sorgen.



    Also ich entnehm dem SV nur das der Dispo aber nicht das Konto gekündigt wurde.

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,

    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher -Albert Einstein-

  • Falls nicht, dann sollte die einstw. Verfügung zumindest für gerechtfertigten Wind in den Führungsetagen der Bank sorgen.

    Nö, dann machen die wieder das mit den Fähnchen und anschließend gibt's Kuchen. ;)

    Spaß beiseite, die Schuldnerin sollte sich einen Anwalt nehmen, der eine einstweilige Verfügung beantragt. Gleichzeitig wäre zu prüfen, ob sie den Anspruch auf Auszahlung des Kindergeldes geltend machen kann, den sie auf einem debitorischen P-Konto noch gehabt hätte. Ggf. über Schadenersatz.

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