Freigabe des Insoverwalters gegenüber gelöschter GmbH als Vertreter einer KG

  • Ich habe ein neues K-Verfahren gegen eine schuldnerische KG, über deren Vermögen das Insoverfahren vor längerer Zeit eröffnet wurde. Vertreter der KG ist eine GmbH, die ebenfalls insolvent ist und deswegen aufgelöst ist und vor 2 Jahren im Handelsregister gelöscht wurde.
    Nach Anordnung der Versteigerung gibt der Insoverwalter gegenüber dem ehemaligen GF der gelöschten GmbH den Grundbesitz frei.
    Ist das wirksam oder muss ein Liquidator bestellt werden (m. E. letzteres, bin mir aber nicht sicher).

  • Gehe ich richtig davon aus, dass die GmbH nach ihrer eigenen Insolvenz wegen Vermögenslosigkeit gelöscht wurde?
    Ich meine, dann müsste ein Nachtragsliquidator bestellt werden, müsste aber nochmal nachlesen (diese Liquidationen sind nicht meine Stärke).

    Ich verschieb die Frage außerdem mal ins Registerforum, da kennt man sich besser aus.

  • Gehe ich richtig davon aus, dass die GmbH nach ihrer eigenen Insolvenz wegen Vermögenslosigkeit gelöscht wurde?
    Ich meine, dann müsste ein Nachtragsliquidator bestellt werden, müsste aber nochmal nachlesen (diese Liquidationen sind nicht meine Stärke).



    Hab's auch nicht nochmal nachgelesen, sehe es aber genauso: Für die GmbH müsste ein Nachtragsliquidator bestellt werden.
    Und weil ich gerade dabei bin, meinen Rechtsprechungsstapel zu sortieren und abzuheften, habe ich sogar ohne nachzulesen eine Entscheidung, die grob passen dürfte: OLG München, B. vom 07.05.2008, AZ: 31 Wx 28/08. Demnach kommt eine Nachtragsliquidation für eine GmbH sogar in Betracht, wenn ihr (weil Gesellschafterin einer KG) Feststellungsbescheide bekanntgegeben werden sollen.
    Dann sollte die Freigabe und Verwertung eines Grundstücks der KG doch erst Recht ein Grund sein.

    Jedes Mal, wenn man mir sagt, ich wäre nicht gesellschaftsfähig, werfe ich einen Blick auf die Gesellschaft und bin überaus erleichtert... :unschuldi

  • Ist denn dann die Freigabe des IV gegenüber des (ehemaligen) Geschäftsführes der gelöschten GmbH überhaupt wirksam oder müsste diese nicht auch zunächst gegenüber dem Liquidator abgegeben werden?

  • Sehe ich so.
    Wenn ein Nachtragsliquidator bestellt werden muss - da vertrau ich jetzt mal Rapunzels Recherche - dann ist die Freigabeerklärung an den ehemaligen GF noch nicht wirksam und müsste ggü. dem Liquidator neu erklärt werden.

  • Ob es der GF ist bzw. ein L. kann man aber fraglich stellen, da die GmbH mit Insolvenz ausscheidet.

    Wie sieht es denn mit dem Kommanditisten aus ?


    Vielleicht hilft dieser Ansatz bzw. die dort genannten Fundstellen weiter:

    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…gel%C3%B6ste-KG

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!