Hallo Ihr Lieben,
habe mal wieder ein kleines Rätsel zu lösen und bevor ich mich mit der THin anlege, wollte ich eure Fachkenntnisse einholen. Im Dez. 2011 erteilte die THin RSB-B. und teilte mit, dass Einkommensbelege nur bis Ende April 2011 vorliegen würden und beantragte gleichzeitig Vorschuss auf die TH-Vergütung, welche ich auch ausgezahlt haben. Gleichzeitig hatte ich die Schuldnerin auf die Mitwirkung hingewiésen. Kurz darauf rief der Ehemann an und teilte mit, dass die Schuldnerin bereits im Nov. 2010 verstorben sei und er der THin auch relativ zeitnah die Sterbeurkunde zukommenlassen hat. Diese behauptet nun natürlich, dass sie davon keine Kenntnis hatte. Auf alle Fälle wurde nunmehr im Dez. 2011 die RSB für beendet erklärt.
Meine Frage, kommt es bei dem Vergütungsanspruch auf den Tod der Schuldnerin an (2010) oder auf die Kenntnis der THin (angebl. erst 2011) oder aber erst auf den Beschluss, dass das RSB-Verfahren beendet ist.
Danke.