Hallo,
ich habe hier eine - für viele wohl einfache - Frage ob ich nun Regel- oder Privatinso anmelden muss. Unser Mdt ist selbständig tätig und möchte dieses Geschäft auch weiter führen. Er hat unter 20 Gläubiger und auch keine Schuld aus Arbeitsverhältnissen. Ich bin mir nun unsicher, da es ja in der Pivatinso keine Eintragung für das EInkommen eines Selbständigen gibt. Oder trage ich das dann gemäß BWA einfach in die Anlage 5G mit ein?
Vielen Dank schon mal ...