hallo,
die Betreuung ist aufgehoben worden. Aus der Staatskasse sind über 2.000,-- EUR Pauschvergütung gezahlt worde. Mittlerweile hat die Betroffene einen gut verdienenden Ehemann geheiratet, ca. 2800,-- EUR monatlich netto. Ich habe nun die Betroffenen zur monatlichen Ratenzahlung von ca. 400,-- EUR aufgefordert, nachdem ich als Einkommen das Einkommen des Mannes abzüglich 2 Freibeträge von 411,-- EUR und Wohnkosten wie bei einer PKH-Überprüfung zugrundegelegt habe. Nun legt die Betroffene Beschwerde ein mit der Begrüdung, dass ihr Mann ja nun nicht für ihre Betreuungskosten aufkommen könne. Was nun ?