vollstreckbare Titel - 30 Jahre sind bald abgelaufen

  • Guten Morgen, ganz neu hier im Forum hab ich sogleich eine Frage: Es geht um einen Unterhaltstitel, bei dem die 30-jährige Verjährungsfrist Ende des Jahres abläuft. Es konnte bisher nicht gegen den Schuldner vollstreckt werden, da er sich im nichteuropäischen Ausland aufhält. Es ist zu erwarten, dass der Schuldner innerhalb der nächsten 1-3 Jahre nach Deutschland zurückkehren wird. Gibt es eine Möglichkeit, diesen Unterhaltstitel zu "verlängern"? Danke!

  • Tja... Es bleibt also nur der Vollstreckungsversuch, um die Verjährung nicht eintreten zu lassen... Jemand eine Idee, wie man von Deutschland aus in Brasilien vollstreckt?

  • Laßt doch den armen Schuldner in Frieden. Da muß er schon 30 Jahre in brasilianischem Exil ausharren, nur um nach seiner Rückkehr dann doch wieder in Anspruch genommen zu werden.

    Ich finde, im Interesse der Rechtsssicherheit soll nach 30 Jahren mal Schluß sein. Irgendwie hats der Unterhaltsberechtigte ja doch geschafft, sich über Wasser zu halten.

    §§ 36b II 2, 5 III 1 RPflG: Die vorgelegten Sachen bearbeitet der Rechtspfleger, solange er es für erforderlich hält.

  • Ehrlich gesagt sehe ich nicht ein, warum ein Vater sich jahrelang erfolgreich um jede Verwantwortung drücken darf und dann noch damit belohnt werden soll, dass die Forderung erlischt.

  • Irgendwie hats der Unterhaltsberechtigte ja doch geschafft, sich über Wasser zu halten.

    Mit der Argumentation könnte man die weitaus meisten Titel auf dieser Welt in die Tonne kloppen. Wozu überhaupt einen Rechtsstreit über Jahre führen? Ich überleb ja auch so. :daumenrun

    Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht des Versagers. (Oscar Wilde)

  • Stimme S.Berlin und skugga zu:

    Väter, die sich drücken, müssen zur Rechenschaft gezogen werden. Klar hat der U-Berechtigte auch so überlebt. Aber das vielleicht auch nur mehr schlecht als recht. Mutter hat sich vielleicht den Buckel krumm gemacht als Alleinerziehende, hat 6 Jahre Unterhaltsvorschuss bekommen, dann war das Kind völlig von der Sozialhilfe abhängig... Neee, neee, ran an den Mann! Hatte ja genug Zeit zum Ansparen.

  • Laßt doch den armen Schuldner in Frieden. Da muß er schon 30 Jahre in brasilianischem Exil ausharren, nur um nach seiner Rückkehr dann doch wieder in Anspruch genommen zu werden.

    Ich finde, im Interesse der Rechtsssicherheit soll nach 30 Jahren mal Schluß sein. Irgendwie hats der Unterhaltsberechtigte ja doch geschafft, sich über Wasser zu halten.


    Ich hätte diesen Beitrag am ehesten noch als Scherz aufgefasst.
    Allerdings kann ich diese Ansicht und den Begriff Rechtssicherheit nun gar nicht unter einen Hut bringen... :gruebel:

  • Laßt doch den armen Schuldner in Frieden. Da muß er schon 30 Jahre in brasilianischem Exil ausharren, nur um nach seiner Rückkehr dann doch wieder in Anspruch genommen zu werden.

    Ich finde, im Interesse der Rechtsssicherheit soll nach 30 Jahren mal Schluß sein. Irgendwie hats der Unterhaltsberechtigte ja doch geschafft, sich über Wasser zu halten.


    Ich hätte diesen Beitrag am ehesten noch als Scherz aufgefasst.
    Allerdings kann ich diese Ansicht und den Begriff Rechtssicherheit nun gar nicht unter einen Hut bringen... :gruebel:

    Zumindest zu dem ersten Teil hab ich auch gedacht: Da fehlt der Ironie-Button. :cool:

  • Laßt doch den armen Schuldner in Frieden. Da muß er schon 30 Jahre in brasilianischem Exil ausharren, nur um nach seiner Rückkehr dann doch wieder in Anspruch genommen zu werden.

    Ich finde, im Interesse der Rechtsssicherheit soll nach 30 Jahren mal Schluß sein. Irgendwie hats der Unterhaltsberechtigte ja doch geschafft, sich über Wasser zu halten.

    Das kann doch nun wirklich nicht Dein Ernst sein :eek:
    Wer nicht die kleinsten Bemühungen unternimmt, seiner Unterhaltspflicht als Elternteil nachzukommen, muss mit Konsequenzen rechnen. im Übrigen hat aller Voraussicht nach die Allgemeinheit das "Überleben" des Unteerhaltsberechtigten finanziert.

  • Dem armen Schuldner ist die Frau samt Kindern zu einem steinreichen Kerl entlaufen, auch hat sie vorher alle Konten geplündert und das Haus versteigern lassen. Da die Frau alle Zustellungen entgegengenommen hat während der Mann arbeiten war, kam die Erkenntnis zu spät. Das Besuchsrecht wurde wegen fehlender Unterhaltszahlungen verweigert. Um der Sozialhilfe nicht zur Last zu fallen hat sich der Ärmste sodann zu Goodbey Deutschland entschieden. Er gehört nicht weiter verfolgt. :teufel:

  • Dem armen Schuldner ist die Frau samt Kindern zu einem steinreichen Kerl entlaufen, auch hat sie vorher alle Konten geplündert und das Haus versteigern lassen. Da die Frau alle Zustellungen entgegengenommen hat während der Mann arbeiten war, kam die Erkenntnis zu spät. Das Besuchsrecht wurde wegen fehlender Unterhaltszahlungen verweigert. Um der Sozialhilfe nicht zur Last zu fallen hat sich der Ärmste sodann zu Goodbey Deutschland entschieden. Er gehört nicht weiter verfolgt. :teufel:

    :daumenrau ...und den Brasilienaufenthalt hat er sich zuvor redlich mit Rekordabschlüssen für ein großes Deutsches Versicherungsunternehmen verdient!

  • Dem armen Schuldner ist die Frau samt Kindern zu einem steinreichen Kerl entlaufen, auch hat sie vorher alle Konten geplündert und das Haus versteigern lassen. Da die Frau alle Zustellungen entgegengenommen hat während der Mann arbeiten war, kam die Erkenntnis zu spät. Das Besuchsrecht wurde wegen fehlender Unterhaltszahlungen verweigert. Um der Sozialhilfe nicht zur Last zu fallen hat sich der Ärmste sodann zu Goodbey Deutschland entschieden. Er gehört nicht weiter verfolgt. :teufel:

    :daumenrau ...und den Brasilienaufenthalt hat er sich zuvor redlich mit Rekordabschlüssen für ein großes Deutsches Versicherungsunternehmen verdient!

    :wechlach: Und wenn sie nicht gestorben sind...

    Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht des Versagers. (Oscar Wilde)

  • Dem armen Schuldner ist die Frau samt Kindern zu einem steinreichen Kerl entlaufen, auch hat sie vorher alle Konten geplündert und das Haus versteigern lassen. Da die Frau alle Zustellungen entgegengenommen hat während der Mann arbeiten war, kam die Erkenntnis zu spät. Das Besuchsrecht wurde wegen fehlender Unterhaltszahlungen verweigert. Um der Sozialhilfe nicht zur Last zu fallen hat sich der Ärmste sodann zu Goodbey Deutschland entschieden. Er gehört nicht weiter verfolgt. :teufel:

    :daumenrau ...und den Brasilienaufenthalt hat er sich zuvor redlich mit Rekordabschlüssen für ein großes Deutsches Versicherungsunternehmen verdient!

    Man gönnt sich ja sonst nichts mehr:teufel:

  • Eine Vollstreckung ist in Brasilien möglich, LG Bonn (MDR 55, 617).

    Brasilien ist nicht im EU-Vollstreckungsabkommen = das wird teuer, da alles übersetzt werden muss.

    Ergänzung:
    Du musst prüfen, ob Brasilien dem Haager Übereinkommen beigetreten ist. (vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Haager_Konferenz_für_Internationales_Privatrecht ).

    Ich musste mal was in der RAST mit Unterhaltsvollstreckung für die Schweiz und Kanada aufnehmen. Das ging nur mit dem Haager UN Übereinkommen.

    Guter Trick wäre (dafür werden die zuständigen Kollegen mich jetzt killen *G*), wenn du den Mandanten in die RAST des Gerichts schickst mit dem Auftrag einen Zwangsvollstreckungsantrag für Brasilien aufzunehmen. Dann darf der Rechtspfleger sich dort mit rumschlagen. Zumal der stellvertretende Amtsgerichtspräsident noch die Unbedenklichkeitsbescheinigung dazu erteilen muss. Glaub mir, das weiß kaum Jemand, der betreffende Richter wird aus allen Wolken fallen :)

  • Dem armen Schuldner ist die Frau samt Kindern zu einem steinreichen Kerl entlaufen, auch hat sie vorher alle Konten geplündert und das Haus versteigern lassen. Da die Frau alle Zustellungen entgegengenommen hat während der Mann arbeiten war, kam die Erkenntnis zu spät. Das Besuchsrecht wurde wegen fehlender Unterhaltszahlungen verweigert. Um der Sozialhilfe nicht zur Last zu fallen hat sich der Ärmste sodann zu Goodbey Deutschland entschieden. Er gehört nicht weiter verfolgt. :teufel:

    Ich weiß ja nun mittlerweile, daß ich hier mit meiner Meinung offenbar ganz allein dastehe, aber dieses von GS überspitzt dargestellte Szenario ist in den Grundzügen schon mal nicht ganz unüblich.

    Ich hab hier übrigens eine Adoptionsakte liegen (Stiefkindadoption), da soll der Vater gehört werden. Gegen ihn wurde auch unterhaltsmäßig vollstreckt. Er wendet jetzt ein: Verantwortung ist keine Einbahnstraße. Er mußte für die Kinder zahlen, gegen ihn wurde deswegen auch vollstreckt, er hat deswegen seinen Betrieb aufgeben müssen und jetzt ist er nicht damit einverstanden, sich das Verwandtschaftsverhältnis nehmen zu lassen, denn auch er kann einmal in die Situation kommen, seinen Kindern gegenüber unterhaltsberechtigt zu sein.

    Überhaupt geht mir die - zumindest häufig auch vom Jugendamt verbreitete Stimmungsmache - gegen unterhaltsverpflichtete Väter an der Sache vorbei und hat oft persönliche Züge. Letztens war eine Frau bei mir, die hat einen Antrag auf ein vereinfachtes Unterhaltsverfahren gestellt. Im Gespräch ergab sich, daß bei dem Schuldner ohnehin nichts zu holen ist. Ich habe sie dann gefragt, warum sie dies alles dann betreibt. Antwort: Wenn ich den Titel dann habe, kann ich ihn endlich mal richtig ärgern...

    Bei allem Verständnis für die Probleme der unterhaltsberechtigten Kinder sollte halt auch mal die Schattenseite der Medaille betrachtet werden.

    §§ 36b II 2, 5 III 1 RPflG: Die vorgelegten Sachen bearbeitet der Rechtspfleger, solange er es für erforderlich hält.

  • Oder versucht doch die Beitreibung des Kindesunterhaltes nach dem "New Yorker - Abkommen" (UN-Übereinkommen vom 20.06.1956). Nähere Informationen findet man auf den Internetseiten des Bundesamt für Justiz.

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