Zuschlag vorläufiger Insolvenzverwalter wg. Ermittlung Unterhaltspflichten

  • Mein hier schon bekannter vorläufiger Insolvenzverwalter macht einen Zuschlag geltend für den besonderen Aufwand bei der Ermittlung der Unterhaltspflichten, da der Schuldner von drei Frauen (eine Ehefrau) vier minderjährige Kinder und ein volljähriges Kind in Ausbildung hat.
    Würdet Ihr das als Zuschlagstatbestand anerkennen oder seht Ihr das als "normale Tätigkeit" des Insolvenzverwalters an. [Gut, Deutschland ist mittlerweile kein sehr kinderreiches Land mehr, was dafür spricht, dass dies eine Ausnahme von der Regel darstellt und die Vergütung zu erhöhen ist :wechlach:]

  • Na das kommt meines Erachtens drauf an, wie schwierig die Feststellungen sind. Zählen sollte jeder Insolvenzverwalter können. Schwieriger ist es, bei Vaterschaftsfeststellung oder Anfechtung, volljährigen Kindern etc. Hatten wir hier im Forum alles schon.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Zu den "über das Normalmaß hinausgehenden Schwierigkeiten", die eine Erhöhung rechtfertigen, würde ich mir konkrete Ausführungen geben lassen. Oder hat er schon eine Begründung mitgegeben ?

  • Ich würde mich hier erst einmal fragen, inwieweit es zu den Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters gehört, Unterhaltspflichten des Insolvenzschuldners zu ermitteln. Ohne den Einzelfall zu kennen, erscheint mir schon das ziemlich fraglich.

  • Nuh ich werde hier gleich einen Sturm der Entrüstung auslösen - oder auch nicht. Aber ist es nicht so, dass dem Schuldner auch im vorläufigen Verfahren ein pfandfreier Betrag zu belassen ist. Die Voraussetzungen und Rechtsgrundlagen kann man diskutieren.

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  • Dies dürfte bei der Bestimmung der Vergütung eines vIV keine große Rolle spielen, außer vielleicht, die Kinder fallen in die Masse.

    Was hat das denn mit dem Insolvenzverfahren zu tun? Vielleicht gibt es ja noch etwas anderes, interessantes im Stammbaum ?

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Dies dürfte bei der Bestimmung der Vergütung eines vIV keine große Rolle spielen, außer vielleicht, die Kinder fallen in die Masse.

    ....Vielleicht gibt es ja noch etwas anderes, interessantes im Stammbaum ?

    :D Vllt kennt der IV § 233 StGB nicht? Aber ich hatte auch gerade einen interessanten Stammbaum, laut Angaben des Schuldners im Vermögensverzeichnis hat sein Sohn dasselbe Geburtsdatum wie er :gruebel:

  • ... Aber ich hatte auch gerade einen interessanten Stammbaum, laut Angaben des Schuldners im Vermögensverzeichnis hat sein Sohn dasselbe Geburtsdatum wie er :gruebel:

    Naja, vielleicht hat er die Mutter geheiratet und dann den Sohn adoptiert...:wechlach:

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • :D Vllt kennt der IV § 233 StGB nicht? Aber ich hatte auch gerade einen interessanten Stammbaum, laut Angaben des Schuldners im Vermögensverzeichnis hat sein Sohn dasselbe Geburtsdatum wie er :gruebel:

    Der Verwalter liegt vielleicht noch eine etwas ältere Auflage des Gesetzestextes vor:

    "§ 117 Codex Hammurabi (ca. 1750 vor Christus)


    Und wenn einen Mann eine Schuldverpflichtung erfasst hat und er deshalb seine Frau, seinen Sohn oder seine Tochter in Schuldknechtschaft gegeben hat, so sollen diese drei Jahre im Haus Ihres Schuldherrn arbeiten, im vierten Jahr soll ihre Freilassung bewirkt werden."


    siehe Grote, Insbüro 2012, Heft 1

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  • Ja, die Schuldknechtschaft für Angehörige hatte ich auch im Hinterkopf. Dazu gab es ja zuletzt mehrere Publikationen, "Vom Totengräber zum Heilbringer? Insolvenzkultur und Insolvenzrecht im Wandel" von Prof. Dr. Christoph Thole in der JZ 2011, 765 fand ich auch ganz interessant. Da kommt mancher Leser sicher schnell durcheinander, was jetzt eigentlich noch das geltende Recht ist ;)

    Mosser, ich bin beruhigt, dass es doch eine natürliche Lösung gibt, ich hatte schon befürchtet, da wäre irgendwas mit Flux-Kompensator oder wie der Zeitreisekram so alles heißt gelaufen und ich wäre da jetzt einer ganz großen Sache auf der Spur.

  • ...Mosser, ich bin beruhigt, dass es doch eine natürliche Lösung gibt, ich hatte schon befürchtet, da wäre irgendwas mit Flux-Kompensator oder wie der Zeitreisekram so alles heißt gelaufen und ich wäre da jetzt einer hanz großen Sache auf der Spur.

    Das kann natürlich auch sein, zumal US-Forschern (wem auch sonst;)) ja vor kurzem ein Zeitsprung bei einem Experiment gelungen ist. Zeitfalte ist das Stichwort (http://www.tagesschau.de/ausland/zeittarnkappe100.html). Aber ich schweife ab...

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