Protokoll nicht mehr vorhanden

  • Hallo,

    ich habe seit Anfang diesen Jahres Vereinssachen übernommen und bin noch recht unerfahren. Die Kollegin, die mich einarbeitet, ist gerade im Urlaub. Ich habe gleich zwei Anmeldungen vorliegen, wo ein Vorstandswechsel in einer Mitgliederversammlung nachträglich angemeldet wird und kein Protokoll mehr vorhanden ist.

    Bei einem Verein ist das Protokoll sehr mangelhaft. Es steht nicht drin, wer die Versammlung führt, das ordnungsgemäß geladen wurde, wieviel Mitglieder erschienen sind, dass der Vorstand das Amt angenommen hat ( er hat aber mit angemeldet) usw.

    Eine Kollegin eines benachbarten Gerichts meinte, dass es ggf. reicht, wenn der neugewählte Vorstand versichert, dass er ordnungsgemäß gewählt wurde und die Mitgliederversammlung ordnungsgemäß einberufen wurde.

    Hatte jemand schonmal so einen Fall?

  • Ich habe gleich zwei Anmeldungen vorliegen, wo ein Vorstandswechsel in einer Mitgliederversammlung nachträglich angemeldet wird und kein Protokoll mehr vorhanden ist.



    Wann hat denn die MV stattgefunden? Lass' Dir ein Gedächnisprotokoll anfertigen. Oder die Vorstandsänderung in einer außerordentlichen MV bestätigen.

    Bei einem Verein ist das Protokoll sehr mangelhaft. Es steht nicht drin, wer die Versammlung führt, das ordnungsgemäß geladen wurde, wieviel Mitglieder erschienen sind, dass der Vorstand das Amt angenommen hat ( er hat aber mit angemeldet) usw.

    Zwischenverfüge und lass' Dir das Protokoll um die fehlenden Angaben ergänzen. Du kannst Dir eine Kopie eines Einladungsschreibens zusenden lassen. Die Amtsannahme des Vorstands ist durch die Anmeldung konkludent erfolgt.

    "Life is what happens to you while you're busy making other plans." John Lennon

  • Die Mitgliederversammlung stammt aus dem Jahr 2005.

    Man ist wohl hier erst vor Kurzem dazu übergegangen alle Vereine alle 2 Jahre anzuschreiben.

    Ich frage nochmal an, ob sonstige Unterlagen vorhanden sind.

    Im zweiten Fall (lückenhafte Protokolle) habe ich 3 komplette Vorstandswechsel einzutragen. Zum Glück habe ich jetzt endlich die Anmeldung in vertretungsberechtigter Anzahl in öffentlich beglaubigter Form.

    Finde den Vorschlag, dass die Vorstände jeweils versichern, dass ordnungsgemäß geladen wurde und die Versammlung jeweils beschlussfähig war, gar nicht so schlecht. Allerdings können sie das ehrlich gesagt gar nicht, da sie da ja nicht im Amt waren und nicht selbst einberufen haben....

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