Hallo!
Meine Erblasserin hat mehrere Testamente hinterlassen. Im Ergebnis hatte sie danach ihre noch lebende Tochter als Alleinerbin eingesetzt, Testamentsvollstreckung angeorndet und ein Vermächtnis für die Enkeltochter ausgesetzt. Andere gesetzliche Erben als die Tochter sind nicht vorhanden.
Jetzt wird mir von einem anderen Verwahrgericht ein Erbvertrag zwischen meiner Erblasserin und ihrer Tochter übersandt. In diesem regeln beide Frauen die Erfolge nach der Tochter, da es für meine Erblasserin für ihre eigene Erbfolge von entscheidender Bedeutung war, dass die getroffenen Anordnungen nach dem Tod ihrer Tochter so eintreten wie bestimmt. Der Erbvertrag enthält viele Anordnungen. Vorerbin sollte die Enkeltochter sein. Nacherbin meine Erblasserin. Es wurden Ersatznacherben bestimmt. Testamentsvollstreckung und Ersatztestamentsvollstreckung wurde angeordnet. Der Vormund für die Enkeltochter wurde bestimmt, da auf keinen Fall der drogenabhängige Vater der Tochter diese übernehmen soll...
Meine Erblasserin verfügte hinsichtlich ihres eigenen Nachlasses lediglich, dass derjenige, der den Erbvertrag nicht anerkennt, die Erbschaft ausschlägt oder den Pflichtteil verlangt enterbt sein soll.
Eröffnet wurde der Erbvertrag komplett. Nun frage ich mich an wen ich eine beglaubigte Kopie übersenden soll. Ich tendiere dazu nur der Tochter eine zu schicken, da nur sie enterbt werden könnte. Die Anordnung war meiner Ansicht nach für den Fall gedacht, dass die Tochter vor meiner Erblasserin verstirbt. Oder muss ich allen im Erbvertrag aufgeführten Personen eine beglaubigte Kopie übersenden?