Merkwürdiger Fall, bei dem ich gerade auf dem berühmten Bewässerungsgerät stehe:
Gläubigerin A erklärt mit ihren Grundschulden den Rangrücktritt hinter eine Grunddienstbarkeit (Wege- u. Leitungsrecht).
Eingereicht wird die Bewilligung von Gläubigerin B, die auch die Rangänderung beantragt.
B ist als Gläubigerin in dem herrschenden Blatt eingetragen. Ein Herrschvermerk ist jedoch nicht eingetragen.
Abgesehen davon, dass mir die Eigentümerzustimmung zum Rangrücktritt bisher fehlt: Hat B überhaupt ein Antragsrecht?