Mit liegt folgender Gesellschafterbeschluss einer BlaBla Technik Verwaltungs GmbH (Phantasiename) vor:
1. Die Gesellschaft wird aufgelöst.
2. Die Firma ist erloschen.
3. Ich....werde zum alleinigen Liquidator bestellt.
Ich vertrete....
4. Der bisherige Geschäftsführer wird abberufen.
5. Eine Liquidation ist nicht erforderlich. Die Gesellschaft wird unter der neu zu gründenden Einzelfirma BlaBla Technik e.K. (Phantasiename) fortgeführt.
Ich bin mir noch nicht ganz sicher, wie ich meine Zwischenverfügung aufsetzen soll.
1. Ist eine Liquidation zwingend durchzuführen, § 66 I GmbHG (außer im Fall der Inso).
2. Wenn die Liquidation abgeschlossen ist, und die Gesellschaft kein Vermögen mehr hat, ist dies zur Eintragung anzumelden und die GmbH zu löschen. Offensichtlich hat die GmbH jedoch noch Vermögen.
3. Meiner Ansicht nach müsste es auch möglich sein, dass der Einzelkaufmann den Gewerbebetrieb erwirbt und die bisherige Firma forführt, § 22 HGB. Allerdings hatte ich so einen Fall noch nicht, und weiß auch nicht genau, wie die Eintragung zu formulieren wäre.
Wie ist eure Meinung?
Danke für die Antworten.