Ein Betreuer hat die Genehmigung beantragt, frei über das Geldmarktkonto (Stand: ca. 50.000,- €) verfügen zu dürfen, um das Girokonto "immer wieder " für die Zahlung von Heimkosten ausgleichen zu können.
Hier nun meine Fragen:
1. Ist ein Geldmarktkonto ein Kontokorrentkonto und unterliegt damit der Befreiung von § 1812 BGB aufgrund § 1813 BGB?
2. Wenn ja, akzeptiert Ihr so hohe Kontostände?
3. Wenn nein, gibts hier Raum für § 1825 BGB für die regelmäßige Begleichung von Heimkosten?
4. Oder würdet Ihr stattdessen nach § 1812 z.B. monatlich einen Betrag bis zu einer gewisser Höhe genehmigen?
Er hat nun seinen Antrag geändert und möchte einmalig 15.000,- € auf das Girokonto übertragen.
Da habe ich jetzt auch ein Problem mit, da wir doch als Betreuungsgericht angehalten sind, auf niedrige Girokontostände zu achten, da diese Beträge frei verfügbar sind. Auch mit größzügiger Rechnung wäre das Girokonto für Heimkosten in diesem Fall über 1 Jahr gedeckt.
5. Ist dies Bequemlichkeit des und für den Betreuers, die Ihr genehmigen würdet oder nicht?
Hatte bisher Anträge über höchstens 5.000,-, die ich in Ordnung fand.
Danke für die Antworten.