Folgender Fall:
Art des Verfahrens: Verbraucherinsolvenz
Stand des Verfahrens: Noch vor Berichts- und Prüfungstermin
Nun schreibt der IV in seinem ersten Bericht:
"Für den Fall, dass ich im späteren Verfahren zur Erlangung der Restschuldbefreiung mit der Überwachung des Schuldners beauftragt werde, halte ich die Festsetzung eines Überwachungsvorschusses für erforderlich, da der Schuldner zur Zeit über kein pfändbares Einkommen verfügt und insofern die Masse auch nicht gemehrt wird. Meines Erachtens ist ein Überwachungsvorschuss von .... € angemessen."
Ich habe 1. von einem Überwachungsvorschuss noch nie etwas gehört. Kann mir das vielleicht kurz jemand in Stichpunkten erläutern?
2. Wie kann ich jetzt einen Vorschuss festsetzen beim Stand des Verfahrens (siehe oben) für eine spätere Tätigkeit als Treuhänder (sehe ich doch richtig oder?), bei der ich noch garnicht weiß, ob es überhaupt dazu kommt und wenn ja, ob besagter IV auch Treuhänder wird?
Was tun?