Verzeichnisse (§§ 151 - 153 InsO) entbehrlich?

  • Im Verbraucherinsolvenzverfahren behauptet der IV, die Vorlage der Verzeichnisse nach §§ 151 - 153 InsO sei entbehrlich aus folgendem Grund:
    "Der Schuldner wurde zu seinen Angaben in den Verezichnissen befragt, die dem Schuldenbereinigungsplanverfahren zu Grunde lagen. Insbesondere wurde das Vermögensverzeichnis erörtert. Hierbei wurden dem Schuldner die Folgen etwaiger Falschangaben, die zur Versagung der Restschuldbefreiung führen können, erläutert. Der Schuldner versicherte daraufhin, dass die von ihm gemachten Angaben vollständig und richtig seien. Die Vorlage der Verzeichnisse nach den §§ 151 - 153 InsO ist nach dem zuvor Gesagten entbehrlich."

    Stimmt das? Denn lediglich bei § 151 InsO steht, dass das Gericht auf Antrag des Insolvenzverwalters gestatten kann, dass die Aufstellung des Verzeichnisses unterbleibt.
    Wenn das geht, welche Voraussetzungen müssen dafür vorliegen?

  • Ja in der Praxis unseres Gerichts in Offenburg halten wir seit Einführung der InsO im Verbraucherinsolvenzverfahren diese Verzeichnisse für entbehrlich. Wir verlangen aber selbstverständlich vom Treuhänder einen Bericht zum Prüfungstermin, in dem neben der Schilderung der Insolvenzmasse auch stehen soll, inwieweit aus seiner Sicht den Angaben des Schuldners in dem von diesem eingereichten Verzeichnissen zutreffen. Dass wir diese Verzeichnisse nach §§ 151 ff ZPO nicht verlangen, erleichtert dem Gericht und dem Treuhänder die Arbeit.
    Ob diese Praxis rechtlich korrekt ist, weiß ich aber nicht. Es hat dies aber noch nie jemand kritisiert.

  • Ja, auch bei uns in Württemberg werden keine Verzeichnisse vorgelegt. Im Bericht führe ich dann aus, ob die Verzeichnisse vollständig sind oder nicht und erläutere die einzelnen Vermögensgegenstände.

  • absolut gängige und imho auch rechtlich zulässige Praxis

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

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