Leider muss ich mich seit einiger Zeit mit einem recht 'sturen' IV rumärgern. Trotz mehrfacher Erinnerung reagiert er nicht mehr auf meine Schreiben. Zuletzt hatte ich ihn erinnert mit der Bitte, evtl. Hinderungsgründe binnen 10 Tagen mitzuteilen. Nix.
Kann ich zur Erledigung meiner Schreiben - zumindest zur Mitteilung der Hinderungsgründe - ein Zwangsgeld gem. § 58 Abs. 2 InsO androhen/festsetzen? Ich bin mir etwas unsicher, weil ich ja lediglich eine Auskunft zu den eventuellen Hinderungsgründen von ihm verlange und nicht zum 'Sachstand' oder der 'Geschäftsführung' gemäß dem Wortlaut von § 58 Abs. 1 S. 2 InsO.