Zwangsgeld gegen IV?

  • Leider muss ich mich seit einiger Zeit mit einem recht 'sturen' IV rumärgern. Trotz mehrfacher Erinnerung reagiert er nicht mehr auf meine Schreiben. Zuletzt hatte ich ihn erinnert mit der Bitte, evtl. Hinderungsgründe binnen 10 Tagen mitzuteilen. Nix.

    Kann ich zur Erledigung meiner Schreiben - zumindest zur Mitteilung der Hinderungsgründe - ein Zwangsgeld gem. § 58 Abs. 2 InsO androhen/festsetzen? Ich bin mir etwas unsicher, weil ich ja lediglich eine Auskunft zu den eventuellen Hinderungsgründen von ihm verlange und nicht zum 'Sachstand' oder der 'Geschäftsführung' gemäß dem Wortlaut von § 58 Abs. 1 S. 2 InsO.

  • Im Ergebnis geht es doch darum, dass der Insolvenzverwalter keine Mitteilung macht über den Sachstand trotz mehrfacher Aufforderung. Daher ist es für mich selbstverständlich, dass Zwangsgeld angedroht und , falls erfolglos, dann auch festgesetzt werden kann. Diesen Punkt (also dass der Insolvenzverwalter keine Mitteilung macht über den Sachstand trotz mehrfacher Aufforderung) würde ich auch in den Vordergrund der Begündung dieser Beschlüsse stellen.
    Die Androhung praktiziere ich schon seit vielen Jahren ab der dritten Erinnerung an den Sachstandsbericht und in der Regel wirkt sie Wunder (ein Sachstandsbericht ist schnell da).

  • hm, frag mich grad, ob man da nicht mal zur Kassenprüfung rausfahren sollte.....

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
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    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

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