Das Verfahren selbst aufnehmen .. ??, soweit es die Aktivmasse betrifft !. Bei Passivsachen wäre es ja insolvenzzweckwidrig.
Wieso, wenn ich Forderungen des Finanzamtes prüfe und dort noch die Möglichkeit des Einspruchs/Klage ergibt, kann dann der Verw. nicht auch das Einspruchs-/Klageverfahren durchführen?
Ich meine natürlich Insolvenzforderungen