Folgender Fall bereitet mir derzeit Kopfzerbrechen, vielleicht kennt jemand die Konstellation? :
Mai 2007: es ergehen Steuerbescheide gegen unseren (späteren) Schuldner, der Schuldner legt fristgerecht Einspruch ein
Okt 2008: Das Insolvenzverfahren wird eröffnet
Februar 2009: es ergeht (negative) Einspruchsentscheidung gegen den Schuldner
März 2009: Schuldner klagt ohne unser Wissen gegen den Einspruchsbescheid.
Frage:
Welche Wirkung hat die Klage des Schuldners, die ja im eröffneten Verfahren ohne Mitwirkung des IV erfolgte. Ist der Einspruchsbescheid jetzt bestandskräftig geworden? Oder konnte der überhaupt wirksam nach Verfahrenseröffnung ergehen?