Referentenentwurf zur Änderung des Verbraucherinsolvenzverfahrens

  • Es wäre schön und sinnvoll gewesen, wenn sie den § 89 Abs. 2 InsO auch in die Tonne gekloppt hätten. Der ist nämlich so überflüssig wie ein Kropf. Wenn die beim BMJ die Rechtsprechung des BGH kennen würden, dann hätte das auch auffallen müssen.

    Aber das ist ja nur ein Entwurf von vielen die es zu der InsO schon gegeben hat und was am Ende raus kommt und wann das Ende ist, das steht noch in den Sternen.

  • Die Begründung der Übertragung des kompletten Verbraucherinsolvenzverfahrens auf den Rechtspfleger wie folgt:

    "Dadurch werden Reibungs- und Zeitverluste verhindert und das Verfahren weiter beschleunigt."

    und sodann einen Satz weiter festzustellen:

    "Darüber hinaus stellt diese Vollübertragung einen Ausgleich für die Übertragung der Zuständigkeit für das Planverfahren auf den Richter dar, die mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen vorgenommen wurde."

    überschreitet die Grenzen der Lächerlichkeit.

    Aber vielleicht ist darin der stets tropfenden Stein zu sehen, der dafür sorgt, dass uns eines Tages auch das Unternehmerinsolvenzverfahren voll übertragen wird.

    Zurzeit sehe ich darin allerdings nur, dass Kleinvieh Mist macht und unsere Richter damit die Schnauze vollhaben, so dass dieses Dezernat auf die niedrigeren Dienstgrade abgewälzt werden kann, sorry diese mit der richterlichen Verantwortung ausgestattet werden und sich stolz wie Oskar fühlen dürfen.


    P.S: Danke an Olaf K. für die Einstellung des Entwurfs.

  • da ja dann alles mehr oder weniger schriftlich abgewickelt werden soll, gehe ich mal davon aus.

    Bislang bekommen wir in jedem schriftlichen Verfahren, in dem ein Antrag auf Versagung gestellt wird, diesen zur Stellungnahme. Das würde sich also häufen.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Ich habe mal nachgelesen was sich für mich ändern wird.

    Das ist in erster Linie der Wegfall des § 114 Abs. 1 und 2 InsO und die sinnlose Änderung des Absatzes 3.

    Absatz 3 soll wie folgt ergänzt werden:

    "Die Absatzbezeichnung „(3)“ wird gestrichen und in Satz 1 werden nach den

    Wörtern „über die Bezüge“ die Wörter „aus einem Dienstverhältnis oder an deren

    Stelle tretende laufende Bezüge“ eingefügt."

    Auf Seite 42 wird die Ergänzung damit begründet:

    "Die redaktionelle Ergänzung des bisherigen Absatzes 3 folgt aus der Aufhebung des § 114 Absatz 1 InsO."

    Und mit der Ergänzung des bisherigen Wortlautes mit diesern Worten:

    „aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge“ ist dann auch die Abtretung und Aufrechnung unwirksam?

    Dann heißt es: Ist vor der Eröffnung des Verfahrens im Wege der Zwangsvollstreckung über die Bezüge.......

    Damit sollen dann Abtretungen und Aufrechnungen auch in ihrer Wirksamkeit begrenzt werden, obwohl sie nicht genannt sind.

    Ich habe schon keine Lust mehr weiter zu lesen. Hoffentlich lesen den Entwurf auch Beamte, die wissen um was es geht.

  • Na der Referentenentwurf ist ja noch nicht offiziell. Der geistert noch durch die Ressorts. Hab ihn auch seit fast einer Woche auf dem Tisch, aber im mom sind die Umsetzungsfragen zum ESUG drängender.

    War heute bei einer Veranstaltung zum Thema. Was die Übertratung auf die Rechtspfleger betraf,kam dort ein statement, was ich in der Veranstaltung unkommentiert ließ, inhaltlich: die Versagungsentscheidung auf den Rechtspfleger zu übertragen, wurde als sehr problematisch gesehen, insbesondere deshalb, weil ja nur noch das Landgericht darüber sei. Wenn dann auch noch die Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens auf die Rechtspflegerschaft übertragen werde, sei der Weg dann schnell dahin, auch die Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens auf den Rechtspfleger zu übetragen. Im Hinblick auf die international gegebenen Verhältnisse „gute Nacht“.
    Ich musste nicht nur wg. meiner Nikotinsucht das Plenum kurz verlassen; das "gute Nacht" und das ist wörtlich so gelaufen, bedurfte etwas Durchatmen meinerseits.

    Ich bin alles andere als feige, nur brauchte ich neben dem Stoff wirklich einen Moment ruhe.
    Oki, ich ziehe mal Fazit dieses Statements: für die Versagungsentscheidung ist der Rechtspfleger zu doof, und die Beschwerdekammern (richterlich besetzt) sind genauso doof oder noch viel doofer. Einzeig allein schlau ist der Richter des Insolvenzgerichts zu Köln. Boah hab ich die hasskappe auf, ich glaub ich schmeiß diesen ganzen driss hin !

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Na der Referentenentwurf ist ja noch nicht offiziell. Der geistert noch durch die Ressorts. Hab ihn auch seit fast einer Woche auf dem Tisch, aber im mom sind die Umsetzungsfragen zum ESUG drängender.

    War heute bei einer Veranstaltung zum Thema. Was die Übertratung auf die Rechtspfleger betraf,kam dort ein statement, was ich in der Veranstaltung unkommentiert ließ, inhaltlich: die Versagungsentscheidung auf den Rechtspfleger zu übertragen, wurde als sehr problematisch gesehen, insbesondere deshalb, weil ja nur noch das Landgericht darüber sei. Wenn dann auch noch die Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens auf die Rechtspflegerschaft übertragen werde, sei der Weg dann schnell dahin, auch die Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens auf den Rechtspfleger zu übetragen. Im Hinblick auf die international gegebenen Verhältnisse „gute Nacht“.
    Ich musste nicht nur wg. meiner Nikotinsucht das Plenum kurz verlassen; das "gute Nacht" und das ist wörtlich so gelaufen, bedurfte etwas Durchatmen meinerseits.

    Ich bin alles andere als feige, nur brauchte ich neben dem Stoff wirklich einen Moment ruhe.
    Oki, ich ziehe mal Fazit dieses Statements: für die Versagungsentscheidung ist der Rechtspfleger zu doof, und die Beschwerdekammern (richterlich besetzt) sind genauso doof oder noch viel doofer. Einzeig allein schlau ist der Richter des Insolvenzgerichts zu Köln. Boah hab ich die hasskappe auf, ich glaub ich schmeiß diesen ganzen driss hin !

    Mooooooooment !!!! Der eine Richter in Hamburg ist auch schlau. Der zweite aktuell nicht. Der in Göttingen ist wahrscheinlich auch schlau. Ach ja, der in Oldenburg vielleicht auch. Der in Aurich und München vielleicht nicht so, der in Duisburg vielleicht schon.
    Gut, schlaue Rechtspfleger fallen mir im Moment nicht ein...mal überlegen...wie sollen sie auch: RSB-Versagung können die nicht, Eröffnung können die nicht (ach, nee, doch, aber nur vorbereitend); fast vergessen, Vergütung können die nicht (aaach, wieder falsch; bis 1 Million können die wohl), Insolvenzpläne können die nicht (aaaaach, herrje, können die wohl, aber nur vom 01.03.2012 bis 31.12.2012). Tja, irgendwie bleibt fürs schlausein ja nicht mehr soooo viel übrig...

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Eine schlau durchdachte Aktenablage ist doch auch schon mal was, ggfls auch die Prüfung, ob alle sämtliche Anlagen gem. VbrInsVV vorhanden sind, nicht die Hoffnung aufgeben, :troest:

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Wenn ich mich recht entsinne, war ich 2008 schon mal auf einem Seminar zum Thema "Das neue Verbraucherinsolvenzverfahren" (so sinngemäß jedenfalls). Ach, was sich alles ändern sollte.... nur leider nie geändert wurde.

    Ich glaub erst an ein neues Verbraucher-InsO-Verfahren, wenn es im Schönfelder eingeordnet ist. :cool:

  • Eine schlau durchdachte Aktenablage ist doch auch schon mal was, ggfls auch die Prüfung, ob alle sämtliche Anlagen gem. VbrInsVV vorhanden sind, nicht die Hoffnung aufgeben, :troest:

    Und dafür zahlt der ehrliche steuerzahlende Bürger auch gerne gehobene Besoldungsbezüge...;). Naja, es sind ja wirklich noch genug amtsentsprechende verantwortungsvolle Tätigkeiten vorhanden. Neben Deinen genannten fallen mir da spontan gleich die Beurkundung der Prüfung der Forderungsanmeldungen und die Erstellung der Gerichtskostenrechnung ein. Ich hoffe nur, dass sich das nicht auch noch unsere Richter über 18 II RpflG ansich reissen. Oder ich lege sie ihm vor (§ 5 I 2 RpflG);)...

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • ... und die Erstellung der Gerichtskostenrechnung ein. ...

    Dies scheint schon eine höhere Weihe zu sein. Bei den Gerichtskosten, die prüfbar sind, mache Insolvenzgerichte lassen durch die Gerichtskasse lediglich eine Zahlungsaufforderung in Höhe von x EUR übersenden, muss ich einen erheblichen Prozentsatz reklamieren.

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  • ... und die Erstellung der Gerichtskostenrechnung ein. ...

    Dies scheint schon eine höhere Weihe zu sein. Bei den Gerichtskosten, die prüfbar sind, mache Insolvenzgerichte lassen durch die Gerichtskasse lediglich eine Zahlungsaufforderung in Höhe von x EUR übersenden, muss ich einen erheblichen Prozentsatz reklamieren.

    Siehste. Hätte das der Richter gemacht, hättest Du Dich gar nicht getraut, zu reklamieren :D.

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Zitat

    Mooooooooment !!!! Der eine Richter in Hamburg ist auch schlau. Der zweite aktuell nicht. Der in Göttingen ist wahrscheinlich auch schlau. Ach ja, der in Oldenburg vielleicht auch. Der in Aurich und München vielleicht nicht so, der in Duisburg vielleicht schon.
    Gut, schlaue Rechtspfleger fallen mir im Moment nicht ein...mal überlegen...wie sollen sie auch: RSB-Versagung können die nicht, Eröffnung können die nicht (ach, nee, doch, aber nur vorbereitend); fast vergessen, Vergütung können die nicht (aaach, wieder falsch; bis 1 Million können die wohl), Insolvenzpläne können die nicht (aaaaach, herrje, können die wohl, aber nur vom 01.03.2012 bis 31.12.2012). Tja, irgendwie bleibt fürs schlausein ja nicht mehr soooo viel übrig...


    :daumenrau roll mich echt ab, auch wenn ich immer noch frust im bauch hab.
    Na, Standesdünkel kann man Vallender bestimmt nicht unterstellen :D . Vielleicht gibt es ja irgendwann die "lex colonia" = Entscheidungen des Insolvenzrichters sind mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar, über die der BGH zu entscheiden hat (kann gern auf AG köln beschränkt werden:D ) Mehr schreib ich dazu nicht; zum Rest: wie ein Kollege und auch rechtspflegerischer Ziehvater mal formulierte:"der Rechtspfleger ist der Packesel der Justiz". Also ich finde auch, dass zur Durchsicht der IK-Anträge mindestens ! 2 juristische Staatsexamina erforderlich sind. Eigentlich sollte auch die Offenbarungsversicherung doch wieder Offenbarungseid heißen und vor einem Senat des OLG abgenommen werden, dies macht ne Menge Eindruck, befördert enorm die Wahrheitspflicht und würde international einen absoluten Standard setzen :wechlach:

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    :daumenrau

  • Unterscheidet sich der RefE-GVRG vom 18.01.12 von der hier eingestellten Fassung vom 07.12.2011?


    Das wollte ich heut abend auch mal checken, stattdessen hampel ich hier im forum rum :D

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