PfÜB gegen Österreicher mit Inso in Österreich

  • Gegen den Schuldner, österreichischer Staatsbürger und in Österreich wohnend, erging PfÜB.
    Über das Vermögen des Schuldners wurde dort Insolvenzverfahren eröffnet, die Forderung vor Erlass des PfÜB ausgeschieden.

    Der Drittschuldner legt nun gegen den PfÜB Rechtsmittel ein, da die Zwangsvollstreckung ihrer Meinung nach unzulässig sei, § 10 IO.

    Danke für Eure Hilfe.

    Einmal editiert, zuletzt von Rebecca (16. Januar 2012 um 15:41)

  • Also ich muss ganz ehrlich sagen ich habe auf Anhieb keine Ahnung von der Zuständigkeit hinsichtlich eines in Österreich wohnenden Schuldners. Aber bist du dir sicher, dass du den Pfüb erlassen durftest, also zuständig warst?

  • Hiesige Zuständigkeit ist ja nur denkbar, wenn der zu pfändende Vermögenswert hier im Inland - in deinem Gerichtsbezirk - liegt...

    Bei Zuständigkeitsmangel kann der PfÜB dann auf Erinnerung des Schuldners hin aufgehoben werden.

    §§ 36b II 2, 5 III 1 RPflG: Die vorgelegten Sachen bearbeitet der Rechtspfleger, solange er es für erforderlich hält.

  • Danke für Eure Beiträge.
    Entschuldigt den knappen Sachverhalt.

    Zuständigkeit ist meiner Meinung nach gegeben, da der Drittschuldner (Bank) seinen Sitz im hiesigen Gerichtsbezirk hat, §§ 828 Abs. 2, 23 ZPO.

    Ich tendiere dazu, den PfÜB aufzuheben mit Wirkung ab Rechtskraft des Beschlusses. Über Art. 4 Abs. 2f EuInsVO halte ich österreichisches Recht für anwendbar. Sodann sehe ich, dass die Zwangsvollstreckung nicht mehr möglich ist, da ein Altgläubiger in die Masse bzw. einen freigegebenen Massegegenstand vollstreckt, § 10 Abs. 1 IO.

    Einmal editiert, zuletzt von Rebecca (17. Januar 2012 um 08:50)

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