Gegen den Schuldner, österreichischer Staatsbürger und in Österreich wohnend, erging PfÜB.
Über das Vermögen des Schuldners wurde dort Insolvenzverfahren eröffnet, die Forderung vor Erlass des PfÜB ausgeschieden.
Der Drittschuldner legt nun gegen den PfÜB Rechtsmittel ein, da die Zwangsvollstreckung ihrer Meinung nach unzulässig sei, § 10 IO.
Danke für Eure Hilfe.